
5-3 Weiteres
(1) Teilzeitbetreuung
für Kinder (ichiji hoiku)
Wenn Ihnen über einen
gewissen Zeitraum die Kinderbetreuung zu Hause
nicht möglich ist, wie z.B. bei berufsmäßigen
Einsätzen von 1 – 3 Tagen, Krankheit, Krankenhausaufenthalten
oder –pflege wegen Geburt usw., können Sie
Ihr Kind für Kurzzeitbetreuung in Kindertagesstätten
abgeben. Die Kosten variieren von Gemeinde
zu Gemeinde.
(2) Familienhilfszentrum
(famirî sapôto sentâ)
Diese öffentlich verwalteten
Einrichtungen dienen als Kennenlernplattform
für Personen, die bei der Kindererziehung Hilfe
benötigen und Personen, die bei Kindererziehung
helfen wollen. Kosten betragen ca. 600 Yen
pro Stunde, variieren aber je Gemeinde. Solche
Einrichtungen zeichnen sich dadurch aus, dass
Sie Ihr Kind jederzeit in Betreuung geben können.
Vor Inanspruchnahme ist in den meisten Fällen
eine Mitgliedschaft notwendig. Nähere Informationen
erhalten Sie an Ihrer Bezirksbehörde.
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