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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEH05-3
HGeburt und Kinderpflege

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Kinderpflege (ikuji)
5-3 Weiteres
(1) Teilzeitbetreuung für Kinder (ichiji hoiku)
Wenn Ihnen über einen gewissen Zeitraum die Kinderbetreuung zu Hause nicht möglich ist, wie z.B. bei berufsmäßigen Einsätzen von 1 – 3 Tagen, Krankheit, Krankenhausaufenthalten oder –pflege wegen Geburt usw., können Sie Ihr Kind für Kurzzeitbetreuung in Kindertagesstätten abgeben. Die Kosten variieren von Gemeinde zu Gemeinde.
(2) Familienhilfszentrum (famirî sapôto sentâ)
Diese öffentlich verwalteten Einrichtungen dienen als Kennenlernplattform für Personen, die bei der Kindererziehung Hilfe benötigen und Personen, die bei Kindererziehung helfen wollen. Kosten betragen ca. 600 Yen pro Stunde, variieren aber je Gemeinde. Solche Einrichtungen zeichnen sich dadurch aus, dass Sie Ihr Kind jederzeit in Betreuung geben können. Vor Inanspruchnahme ist in den meisten Fällen eine Mitgliedschaft notwendig. Nähere Informationen erhalten Sie an Ihrer Bezirksbehörde.



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