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Pflegeversicherung
(kaigo hoken) |
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Das System der Pflegeversicherung
wird von der gesamten Gesellschaft getragen.
Es dient zur Unterstützung von Senioren und
anderen Pflegebedürftigen. Das System funktioniert
nach dem Prinzip, dass Personen ab 40 Jahren
in die Versicherung einzahlen und bei anerkannter
Pflegebedürftigkeit nur 10% der Pflegeleistungen
bezahlen.
2-1 Beitritt und Versicherungsbeitrag
(1) Beitritt mit
dem 40. Lebensjahr
Das System wird über
Versicherungsbeiträge und Steuern finanziert.
Alle Bürger älter als 65 Jahre und zwischen
40 und 64 Jahren, die Mitglied einer Krankenversicherung
sind (staatliche Krankenversicherung und betriebliche
Krankenversicherung) zahlen in die Pflegeversicherung
ein.
Auch ausländische Staatsbürger,
die älter als 40 Jahre sind, müssen in die
Pflegeversicherung einzahlen, wenn sie sich
länger als ein Jahr in Japan aufhalten bzw.
wenn ihr Aufenthaltszweck offensichtlich einen
Aufenthalt von mehr als einem Jahr erfordert.
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Versicherungsnehmer Kategorie 1: alle Bürger
ab 65 Jahren
・ Versicherungsnehmer
Kategorie 2: Bürger von 40 bis 64 Jahren,
die Mitglied einer Krankenversicherung sind
(2) Versicherungsbeitrag
Für Versicherungsnehmer
der Kategorie 1 und der Kategorie 2 unterscheiden
sich der Versicherungsbeitrag und die Bedingungen
für Bewilligung von Pflegediensten. Bei Kategorie
1 ist der Versicherungsbeitrag in Stufen unterteilt
und ergibt sich je nach Steuersituation der
jeweiligen Gemeinde. Bei Versicherungsnehmern
der Kategorie 2 addiert sich der Beitrag zu
Krankenversicherungsbeiträgen, wie z.B. zum
Beitrag der staatlichen Krankenversicherung.
Die Höhe des Beitrags variiert je Krankenversicherung.
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