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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEI02-1

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Pflegeversicherung (kaigo hoken)
Das System der Pflegeversicherung wird von der gesamten Gesellschaft getragen. Es dient zur Unterstützung von Senioren und anderen Pflegebedürftigen. Das System funktioniert nach dem Prinzip, dass Personen ab 40 Jahren in die Versicherung einzahlen und bei anerkannter Pflegebedürftigkeit nur 10% der Pflegeleistungen bezahlen.
2-1 Beitritt und Versicherungsbeitrag
(1) Beitritt mit dem 40. Lebensjahr
Das System wird über Versicherungsbeiträge und Steuern finanziert. Alle Bürger älter als 65 Jahre und zwischen 40 und 64 Jahren, die Mitglied einer Krankenversicherung sind (staatliche Krankenversicherung und betriebliche Krankenversicherung) zahlen in die Pflegeversicherung ein.
Auch ausländische Staatsbürger, die älter als 40 Jahre sind, müssen in die Pflegeversicherung einzahlen, wenn sie sich länger als ein Jahr in Japan aufhalten bzw. wenn ihr Aufenthaltszweck offensichtlich einen Aufenthalt von mehr als einem Jahr erfordert.
・ Versicherungsnehmer Kategorie 1: alle Bürger ab 65 Jahren
・ Versicherungsnehmer Kategorie 2: Bürger von 40 bis 64 Jahren, die Mitglied einer Krankenversicherung sind
(2) Versicherungsbeitrag
Für Versicherungsnehmer der Kategorie 1 und der Kategorie 2 unterscheiden sich der Versicherungsbeitrag und die Bedingungen für Bewilligung von Pflegediensten. Bei Kategorie 1 ist der Versicherungsbeitrag in Stufen unterteilt und ergibt sich je nach Steuersituation der jeweiligen Gemeinde. Bei Versicherungsnehmern der Kategorie 2 addiert sich der Beitrag zu Krankenversicherungsbeiträgen, wie z.B. zum Beitrag der staatlichen Krankenversicherung. Die Höhe des Beitrags variiert je Krankenversicherung.



CLAIR