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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEI04-1

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Sozialhilfe (seikatsu hogo)
4-1 Was ist Sozialhilfe?
Die Sozialhilfe dient der Unterstützung von Personen und Familien, die ihren Lebensunterhalt z.B. aufgrund des Todes, einer Krankheit oder Verletzung des Haushaltsvorstandes nicht mehr selbst bestreiten können, sie soll diesen wieder zur Selbständigkeit verhelfen.
Um Sozialhilfe beantragen zu können, muss man zunächst seinen Möglichkeiten entsprechend jeden Versuch unternommen haben, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Nur wenn dies trotz aller Bemühungen nicht gelingt, kann man Sozialhilfe erhalten.
Grundsätzlich gilt ein Haushalt als eine Einheit, um Notwendigkeit und Höhe der Sozialhilfe zu ermitteln. Basierend auf das Sozialhilfegesetz (seikatsu hogo hô) gelten für Haushalte in Japan lebender Ausländer und für Haushalte japanischer Staatsbürger die gleichen Voraussetzungen, bei deren Erfüllung Sozialhilfe als finanzielle Stütze erhalten werden kann.
Informieren Sie sich bitte an Ihrer Bezirksbehörde nach den konkreten Bedingungen zum Erhalt von Sozialhilfe.



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