Die Sozialhilfe dient
der Unterstützung von Personen und Familien,
die ihren Lebensunterhalt z.B. aufgrund des
Todes, einer Krankheit oder Verletzung des
Haushaltsvorstandes nicht mehr selbst bestreiten
können, sie soll diesen wieder zur Selbständigkeit
verhelfen.
Um Sozialhilfe beantragen
zu können, muss man zunächst seinen Möglichkeiten
entsprechend jeden Versuch unternommen haben,
seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
Nur wenn dies trotz aller Bemühungen nicht
gelingt, kann man Sozialhilfe erhalten.
Grundsätzlich gilt
ein Haushalt als eine Einheit, um Notwendigkeit
und Höhe der Sozialhilfe zu ermitteln. Basierend
auf das Sozialhilfegesetz (seikatsu hogo
hô) gelten für Haushalte in Japan lebender
Ausländer und für Haushalte japanischer Staatsbürger
die gleichen Voraussetzungen, bei deren Erfüllung
Sozialhilfe als finanzielle Stütze erhalten
werden kann.
Informieren Sie sich
bitte an Ihrer Bezirksbehörde nach den konkreten
Bedingungen zum Erhalt von Sozialhilfe.




