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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEJ01-1

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Das Bildungssystem
1994 ratifizierte Japan die UN-Kinderrechtskonvention, die bei der Vollversammlung der Vereinten Nationen 1989 beschlossen wurde.
In dieser Konvention wird Kindern das Recht auf Bildung zugesprochen. In Japan unterliegen Kinder mit ausländischer Staatsbürgerschaft zwar nicht der allgemeinen Schulpflicht, aber jedes Kind hat ein Recht auf Bildung.

1-1 Das japanische Bildungssystem
(1) Das 6-3-3-4 – System
Das japanische Bildungssystem besteht aus der sechsjährigen Grundschule, der dreijährigen Mittelschule, der dreijährigen Oberschule und der vierjährigen Universität (Kurzuniversitäten zweijährig).
(2) Schulpflicht
Schulpflicht besteht für Grund- und Mittelschule, d.h. alle Kinder müssen Grund- und Mittelschulen besuchen und abschließen. Die Schulpflicht besteht für japanische Bürger. In Japan lebende Kinder von 6 – 15 Jahren haben jedoch unabhängig ihrer Staatsbürgerschaft das Recht, zu gleichen Kosten wie japanische Staatsbürger eine Grund- oder Mittelschule in ihrer Umgebung zu besuchen, falls sie es wünschen. In Anbetracht der Zukunft eines Kindes ist es sehr empfehlenswert, den Schulbesuch bzw. eine Einschulung aktiv anzustreben. Bitte wenden Sie sich an die Bezirksbehörde (yakusho) zu näheren Informationen.
(3) Sonstiges
Fast alle japanischen Kinder besuchen nach dem Mittelschulabschluss Oberschulen bis hin zu Universitäten. Prinzipiell wird jeder Bewerber nach bestandener Aufnahmeprüfung an Oberschulen und Universitäten aufgenommen.
Für Kinder vor der Einschulung gibt es Kindergärten. An Fachschulen (senshû gakkô) und Verschiedenartigen Schulen (kakushu gakkô) können Abgänger von Mittel- und Oberschule Fähigkeiten und Wissen für das Berufsleben erwerben. Für Behinderte gibt es Sonderschulen für körperlich und geistig Behinderte.



CLAIR