
1994 ratifizierte Japan
die UN-Kinderrechtskonvention, die bei der
Vollversammlung der Vereinten Nationen 1989
beschlossen wurde.
In dieser Konvention
wird Kindern das Recht auf Bildung zugesprochen.
In Japan unterliegen Kinder mit ausländischer
Staatsbürgerschaft zwar nicht der allgemeinen
Schulpflicht, aber jedes Kind hat ein Recht
auf Bildung.
1-1 Das japanische Bildungssystem
(1) Das 6-3-3-4 –
System
Das japanische Bildungssystem
besteht aus der sechsjährigen Grundschule,
der dreijährigen Mittelschule, der dreijährigen
Oberschule und der vierjährigen Universität
(Kurzuniversitäten zweijährig).
(2) Schulpflicht
Schulpflicht besteht
für Grund- und Mittelschule, d.h. alle Kinder
müssen Grund- und Mittelschulen besuchen und
abschließen. Die Schulpflicht besteht für japanische
Bürger. In Japan lebende Kinder von 6 – 15
Jahren haben jedoch unabhängig ihrer Staatsbürgerschaft
das Recht, zu gleichen Kosten wie japanische
Staatsbürger eine Grund- oder Mittelschule
in ihrer Umgebung zu besuchen, falls sie es
wünschen. In Anbetracht der Zukunft eines Kindes
ist es sehr empfehlenswert, den Schulbesuch
bzw. eine Einschulung aktiv anzustreben. Bitte
wenden Sie sich an die Bezirksbehörde (yakusho)
zu näheren Informationen.
(3) Sonstiges
Fast alle japanischen
Kinder besuchen nach dem Mittelschulabschluss
Oberschulen bis hin zu Universitäten. Prinzipiell
wird jeder Bewerber nach bestandener Aufnahmeprüfung
an Oberschulen und Universitäten aufgenommen.
Für Kinder vor der
Einschulung gibt es Kindergärten. An Fachschulen
(senshû gakkô) und Verschiedenartigen
Schulen (kakushu gakkô) können Abgänger
von Mittel- und Oberschule Fähigkeiten und
Wissen für das Berufsleben erwerben. Für Behinderte
gibt es Sonderschulen für körperlich und geistig
Behinderte.
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