An Kindergärten erhalten
Kinder im Vorschulalter Vorschulbildung.
Der Kindergarten ist
eine Bildungseinrichtung für Kinder ab 3 Jahren
bis zur Einschulung. Es gibt staatliche, öffentliche
und private Kindergärten. Träger sind jeweils
das Land, die Kommune oder private Bildungs-Körperschaften.
In manchen Gemeinden gibt es finanzielle Unterstützung
für Kinder an privaten Kindergärten.

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öffentlicher
Kindergarten |

privater Kindergarten |
| Zielgruppe |
4-5 jährige Kinder im Einzugsgebiet des
Kindergartens (in manchen Gemeinden auch
3 Jährige) |
3-5 Jährige |
| Öffnungszeiten |
9-14 Uhr; geschlossen am Wochenende,
an Feiertagen und Schulferien |
in jeder Einrichtung anders |
| Anmeldezeitraum |
meist von Ende Oktober bis Anfang November |
meist von Oktober bis Anfang November |
| Anmeldeformulare
erhältlich / abzugeben |
am jeweiligen Kindergarten |
am jeweiligen Kindergarten |
| anfallende Kosten |
Aufnahmegebühr (einmalig), Kindergartengeld |
Aufnahmegebühr, Kindergartengeld; an
manchen Einrichtungen auch Hausgebühr oder
Spenden. Kindergärten, an denen vor der Aufnahme
Vorstellungsgespräche und Aufnahmeprüfungen
durchgeführt werden, verlangen dafür auch
Gebühren. |
| Einzugsgebiet |
Bezirk des Wohnsitzes |
keine Einschränkungen |
| sonstiges |
Erziehungsberechtigte sind verantwortlich
für Wegbegleitung zum Kindergarten und zurück
sowie für Zubereitung eines Lunchpakets.
Kosten etc.
variieren in jeder Gemeinde. Konkrete Informationen
zur Aufnahme am Kindergarten erfahren Sie
im Sekretariat des Bildungsausschusses (kyôiku
i’inkai gakumuka) Ihrer Bezirksbehörde. |
In vielen Gemeinden gibt es Unterstützungsgelder
für Aufnahmegebühren und Kindergartengeld
sowie diverse Kinderbetreuungsfördergelder.
Alle privaten Kindergärten haben ihre individuellen
Erziehungsrichtlinien. Sie sollten sich unbedingt
am jeweiligen Kindergarten informieren. |