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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEJ03-1・2

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Grundschule (shôgakkô) und Mittelschule (chûgakkô)
Sechs Jahre Grundschule und drei Jahre Mittelschule gehören in Japan zur Schulpflicht. Japan hat eine eigene Schulkultur mit spezifischen Bräuchen, Ereignissen und Regeln. Sie sollten sich mit dieser Kultur gut vertraut machen, um Ihren Kindern einen sicheren und befriedigenden Schulalltag zu ermöglichen.
3-1 Einschulungsalter
Das Einschulungsalter ist das passende Alter für den Antritt der Schulbildung. Mit dem vollendeten 6. Lebensjahr kommen Kinder in die Grundschule, ab 12 Jahren in die Mittelschule. Das Schuljahr richtet sich in Japan nach dem Alter. Auch ausländische Kinder kommen bei einer Neueinschulung prinzipiell in das ihrem Alter entsprechende Schuljahr.
3-2 Schulgeld
Staatliche und öffentliche Schulen An Grund- und Mittelschulen entstehen keine Kosten für Einschulung und Lehrbücher, auch muss kein Schulgeld gezahlt werden. Selbst getragen werden müssen Unterrichtsmaterialien außer der Lehrbücher, Schulutensilien, Essengeld, Schulausflüge, Schuluniform usw.
Private Schulen Kosten für Einschulung, Schulgeld und alle anderen Kosten müssen komplett selbst übernommen werden.



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