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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEJ03-3

3
Grundschule (shôgakkô) und Mittelschule (chûgakkô)
3-3 Ablauf des Eintritts in eine Schule
Wenn Sie den Wunsch, Ihre Kinder auf eine öffentliche Grund- oder Mittelschule in Japan zu schicken der Bezirksbehörde (yaku sho) oder dem Bildungsausschuß (kyôiku iin kai) mitteilen, bekommen Sie das Antragsformular auf Einschulung (nyûgaku shinseisho), welches Sie ausgefüllt wieder einreichen können. Zur Antragstellung ist der Ausländerregistrierungsausweis von sowohl eines Erziehungsberechtigten als auch des Kindes notwendig. Die Antragstellung kann jederzeit erfolgen. Sollten Sie Ihre Kinder auf eine Privatschule oder eine Internationale Schule schicken wollen, beantragen Sie die Aufnahme bitte direkt bei der jeweiligen Schule.
* Nachdem Sie für Ihre Kinder die Ausländerregistrierung haben vornehmen lassen, wird Ihnen (den Erziehungsberechtigten) meist von der Bezirksbehörde ein Benachrichtigungs- oder Informationsschreiben zum Schuleintritt zugeschickt, wenn Ihre Kinder im kommenden Jahr das Schulalter erreichen. Auf diesem Schreiben sind die Schule, in die Ihr Kind eintreten soll, und ein Termin für eine Gesundheitsuntersuchung vermerkt.
* Es kann vorkommen, dass Sie kein Benachrichtigungs- oder Informationsschreiben erhalten. Wenden Sie sich daher bitte, bevor Ihr Kind das Alter der Schulpflicht erreicht, frühzeitig an die Bezirksbehörde oder den regionalen Bildungsausschuss.

● Der Weg zur Einschulung
1. Festlegen des Wohnsitzes
2. Durchführung der Ausländerregistrierung
3. Empfangnahme des Ausländerregistrierungsausweises
4. Einreichen des Antragsformulars auf Einschulung an der Bezirksbehörde
nach wenigen Tagen
5. Zusendung der Einschulungsgenehmigung (nyûgaku kyokasho) durch den regionalen Bildungsausschuss
6. Einschulungsformalitäten an der zugewiesenen Schule



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