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Nachdem Sie für Ihre Kinder die Ausländerregistrierung
haben vornehmen lassen, wird Ihnen (den
Erziehungsberechtigten) meist von der Bezirksbehörde
ein Benachrichtigungs- oder Informationsschreiben
zum Schuleintritt zugeschickt, wenn Ihre
Kinder im kommenden Jahr das Schulalter
erreichen. Auf diesem Schreiben sind die
Schule, in die Ihr Kind eintreten soll,
und ein Termin für eine Gesundheitsuntersuchung
vermerkt.
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Es kann vorkommen, dass Sie kein Benachrichtigungs-
oder Informationsschreiben erhalten. Wenden
Sie sich daher bitte, bevor Ihr Kind das
Alter der Schulpflicht erreicht, frühzeitig
an die Bezirksbehörde oder den regionalen
Bildungsausschuss.




