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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEJ04-1・2・3

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Oberschule (kôtô gakkô)
Oberschulen (kôtô gakkô) werden im allgemeinen Sprachgebrauch kôkô genannt. Mehr als 90% der japanischen Schüler treten in eine Oberschule ein. Genau wie bei Grund- und Mittelschulen gibt es drei Arten von Oberschulen, nämlich staatliche, öffentliche und private, mit jeweiliger Trägerschaft durch Staat, Kommunen und Bildungskörperschaften. Bei öffentlichen Schulen gibt es je nach Gemeinde nur eine begrenzte Anzahl, was die Wahl der Schule betrifft.
Da der Besuch einer Oberschule nicht der Schulpflicht unterliegt, fallen sämtliche Kosten wie Aufnahmegebühr, Schulgeld, Schulbücher etc. zu Lasten der Eltern.
4-1 Der Weg zur Aufnahme
Zum Eintritt in eine Oberschule ist das Ablegen einer Aufnahmeprüfung erforderlich. An einigen Oberschulen gibt es auch ein Aufnahmesystem per Empfehlung (suisen nyûgaku seido), wobei Schüler mit überdurchschnittlichen Noten, besonderen Fähigkeiten und dergleichen durch ein Vorstellungsgespräch usw. aufgenommen werden können. Manche Oberschulen bieten besondere Programme für ausländische Schüler. Bitte informieren Sie sich hierzu an der angestrebten Schule.
4-2 Qualifizierung
Wenn der Abschluss einer japanischen Mittelschule abzusehen ist, oder wenn das Bildungsniveau eines Schülers dem der japanischen Mittelschule als gleichwertig anerkannt wird, kann er an einer Aufnahmeprüfung für eine Oberschule teilnehmen. Zur Anerkennung eines ausländischen Mittelschulabschlusses ist eine Bescheinigung erforderlich.
4-3 Prüfung zur Anerkennung eines der Mittelschule gleichwertigen Bildungsniveaus (chûgakkô sotsugyô teido nintei shiken)
Durch diese staatliche Prüfung wird festgestellt, ob sich ein Schüler auf einem der japanischen Oberschulen entsprechenden Bildungsniveau befindet. Mit der bestandenen Prüfung qualifiziert sich der Schüler zum Eintritt in eine Oberschule bzw. für die Aufnahmeprüfung. Unabhängig von Staatsbürgerschaft ist jeder, der am 3. März des Folgejahres mindestens 15 Jahre alt ist, zur Teilnahme berechtigt.



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