
Oberschulen (kôtô
gakkô) werden im allgemeinen Sprachgebrauch kôkô genannt.
Mehr als 90% der japanischen Schüler treten
in eine Oberschule ein. Genau wie bei Grund-
und Mittelschulen gibt es drei Arten von Oberschulen,
nämlich staatliche, öffentliche und private,
mit jeweiliger Trägerschaft durch Staat, Kommunen
und Bildungskörperschaften. Bei öffentlichen
Schulen gibt es je nach Gemeinde nur eine
begrenzte Anzahl, was die Wahl der Schule
betrifft.
Da der Besuch einer
Oberschule nicht der Schulpflicht unterliegt,
fallen sämtliche Kosten wie Aufnahmegebühr,
Schulgeld, Schulbücher etc. zu Lasten der Eltern.
4-1 Der Weg zur Aufnahme
Zum Eintritt in eine
Oberschule ist das Ablegen einer Aufnahmeprüfung
erforderlich. An einigen Oberschulen gibt es
auch ein Aufnahmesystem per Empfehlung (suisen
nyûgaku seido), wobei Schüler mit überdurchschnittlichen
Noten, besonderen Fähigkeiten und dergleichen
durch ein Vorstellungsgespräch usw. aufgenommen
werden können. Manche Oberschulen bieten besondere
Programme für ausländische Schüler. Bitte informieren
Sie sich hierzu an der angestrebten Schule.
4-2 Qualifizierung
Wenn der Abschluss
einer japanischen Mittelschule abzusehen ist,
oder wenn das Bildungsniveau eines Schülers
dem der japanischen Mittelschule als gleichwertig
anerkannt wird, kann er an einer Aufnahmeprüfung
für eine Oberschule teilnehmen. Zur Anerkennung
eines ausländischen Mittelschulabschlusses
ist eine Bescheinigung erforderlich.
4-3 Prüfung zur Anerkennung
eines der Mittelschule gleichwertigen Bildungsniveaus
(chûgakkô sotsugyô teido nintei shiken)
Durch diese staatliche
Prüfung wird festgestellt, ob sich ein Schüler
auf einem der japanischen Oberschulen entsprechenden
Bildungsniveau befindet. Mit der bestandenen
Prüfung qualifiziert sich der Schüler zum Eintritt
in eine Oberschule bzw. für die Aufnahmeprüfung.
Unabhängig von Staatsbürgerschaft ist jeder,
der am 3. März des Folgejahres mindestens 15
Jahre alt ist, zur Teilnahme berechtigt.
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