Es gibt Schulen für
Ausländer, die Unterricht auf Englisch, Chinesisch,
Koreanisch, Portugiesisch usw. anbieten.
Das japanische Schul-
und Erziehungsgesetz nennt Schulen für Ausländer
unter „Verschiedenartige Schulen” (kakushu
gakkô). Einige japanische Universitäten
gestatten es Absolventen einer Schule für Ausländer
nicht, an der Aufnahmeprüfung teilzunehmen.
Es gibt jedoch auch
Schulen für Ausländer, mit deren Abschluss
man direkt die Qualifikation zum Eintritt in
eine japanische Universität oder einen Masterkurs
(daigaku in) erwirbt. Wenden Sie sich
diesbezüglich bitte direkt an die jeweilige
Schule.




