Japanischunterricht
findet einerseits an Sprachunterrichtsinstituten,
also Sprachschulen (nihongo gakkô)
statt, und an Einrichtungen, die nicht als
Sprachschule gelten. Sprachschulen sind kostenpflichtig,
andere Sprachseminare und –kurse sind kostenfrei
bzw. vergleichsweise günstig.
Wenn man japanisch
als regulärer Schüler erlernen möchte, kann
man sich ein Schülervisum (
shûgaku)
ausstellen lassen und nach Japan einreisen.
Zum Erwerb dieses Visums muss man sich an einer
durch die Gesellschaft zur Förderung Japanischer
Sprachausbildung (
nihongo kyôiku shinkô
kyôkai) anerkannten japanischen Sprachschule
einschreiben. An japanischen Botschaften etc.
finden Sie Informationsmaterial wie den „Überblick
über Japanische Sprachunterrichtsinstitute“
(
nihongo kyôiku kikan yôran) (in Japanisch,
Englisch, Chinesisch und Koreanisch). Hier
können Sie eine Sprachschule auswählen. Lassen
Sie sich nähere Informationen zur Einschreibung
zukommen, und führen Sie die Anmeldeformalitäten
durch. Nach erfolgreicher Aufnahme können Sie
nun über einen Mitarbeiter der Sprachschule
die Bestätigungsurkunde für Ihren Aufenthaltstitel
(
zairyû shikaku nintei shômeisho)
als Sprachschüler beantragen.
Homepage der Gesellschaft
zur Förderung Japanischer Sprachausbildung
(
nihongo kyôiku shinkô kyôkai):
http://www.nisshinkyo.org/