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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
JPK01-1
Japanischunterricht findet einerseits an Sprachunterrichtsinstituten, also Sprachschulen (nihongo gakkô) statt, und an Einrichtungen, die nicht als Sprachschule gelten. Sprachschulen sind kostenpflichtig, andere Sprachseminare und –kurse sind kostenfrei bzw. vergleichsweise günstig.

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Japanischer Sprachunterricht
1-1 Sprachschulen (nihongo gakkô)
Wenn man japanisch als regulärer Schüler erlernen möchte, kann man sich ein Schülervisum (shûgaku) ausstellen lassen und nach Japan einreisen. Zum Erwerb dieses Visums muss man sich an einer durch die Gesellschaft zur Förderung Japanischer Sprachausbildung (nihongo kyôiku shinkô kyôkai) anerkannten japanischen Sprachschule einschreiben. An japanischen Botschaften etc. finden Sie Informationsmaterial wie den „Überblick über Japanische Sprachunterrichtsinstitute“ (nihongo kyôiku kikan yôran) (in Japanisch, Englisch, Chinesisch und Koreanisch). Hier können Sie eine Sprachschule auswählen. Lassen Sie sich nähere Informationen zur Einschreibung zukommen, und führen Sie die Anmeldeformalitäten durch. Nach erfolgreicher Aufnahme können Sie nun über einen Mitarbeiter der Sprachschule die Bestätigungsurkunde für Ihren Aufenthaltstitel (zairyû shikaku nintei shômeisho) als Sprachschüler beantragen.
Homepage der Gesellschaft zur Förderung Japanischer Sprachausbildung (nihongo kyôiku shinkô kyôkai): http://www.nisshinkyo.org/



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