
(1) Steuern im Alltag
Wer länger als ein
Jahr in Japan lebt, muss ab einem bestimmten
Einkommen Steuern zahlen. Dies gilt für Ausländer
ebenso wie für Japaner. Auf den folgenden Seiten
finden Sie Erläuterungen zum japanischen Steuersystem.
(2) Steuerarten
Das japanische Steuersystem
teilt sich in zwei Bereiche: Zum einen nimmt
der Staat die Staatssteuer (kokuzei)
ein, und zum anderen gibt es die Gemeindesteuer
(chihôzei), welche an die Präfekturen
und Gemeinden geht. Die Einkommensteuer (shotokuzei)
ist die bekannteste Art der Staatssteuer, wohingegen
Präfektur- und Gemeindesteuer (jûminzei)
und die Kraftfahrzeugsteuer (jidôshazei)
wichtige Teile der Gemeindesteuer sind. Des
Weiteren sind sowohl Staatssteuer als auch
Gemeindesteuer unterteilt in direkte Steuer
(chokusetsu zei), wozu u.a. die Einkommensteuer
und die Präfektur- und Gemeindesteuer zählen,
und in indirekte Steuer (kansetsu zei),
wie beispielsweise die Mehrwertsteuer (shôhizei).
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direkte Steuer |
indirekte Steuer |
| Staatssteuer |
Einkommensteuer, Körperschaftssteuer,
Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer usw. |
Mehrwertsteuer, Alkoholsteuer,
Tabaksteuer, Zoll, Stempelsteuer usw. |
| Gemeindesteuer |
Präfektursteuer |
Präfektur-Bürgersteuer, Unternehmenssteuer,
Kraftfahrzeugsteuer usw. |
Gemeindemehrwertsteuer, präfekturale
Tabaksteuer, Golfplatz-Nutzungssteuer usw. |
| kommunale
Steuer |
kommunale Bürgersteuer, Immobiliensteuer,
Leichtkraftfahrzeugssteuer usw. |
kommunale Tabaksteuer, Kursteuer
usw. |
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