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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEL01

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Steuer (zeikin)
(1) Steuern im Alltag
Wer länger als ein Jahr in Japan lebt, muss ab einem bestimmten Einkommen Steuern zahlen. Dies gilt für Ausländer ebenso wie für Japaner. Auf den folgenden Seiten finden Sie Erläuterungen zum japanischen Steuersystem.
(2) Steuerarten
Das japanische Steuersystem teilt sich in zwei Bereiche: Zum einen nimmt der Staat die Staatssteuer (kokuzei) ein, und zum anderen gibt es die Gemeindesteuer (chihôzei), welche an die Präfekturen und Gemeinden geht. Die Einkommensteuer (shotokuzei) ist die bekannteste Art der Staatssteuer, wohingegen Präfektur- und Gemeindesteuer (jûminzei) und die Kraftfahrzeugsteuer (jidôshazei) wichtige Teile der Gemeindesteuer sind. Des Weiteren sind sowohl Staatssteuer als auch Gemeindesteuer unterteilt in direkte Steuer (chokusetsu zei), wozu u.a. die Einkommensteuer und die Präfektur- und Gemeindesteuer zählen, und in indirekte Steuer (kansetsu zei), wie beispielsweise die Mehrwertsteuer (shôhizei).

direkte Steuer indirekte Steuer
Staatssteuer Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer usw. Mehrwertsteuer, Alkoholsteuer, Tabaksteuer, Zoll, Stempelsteuer usw.
Gemeindesteuer Präfektursteuer Präfektur-Bürgersteuer, Unternehmenssteuer, Kraftfahrzeugsteuer usw. Gemeindemehrwertsteuer, präfekturale Tabaksteuer, Golfplatz-Nutzungssteuer usw.
kommunale Steuer kommunale Bürgersteuer, Immobiliensteuer, Leichtkraftfahrzeugssteuer usw. kommunale Tabaksteuer, Kursteuer usw.



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