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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEL02-1_2

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Staatssteuer (kokuzei)
(2) Die Steuererklärung (kakutei shinkoku)
Was ist die Steuererklärung?
  Personen, die selbständig, landwirtschaftlich oder freiberuflich tätig sind, müssen eine Steuererklärung einreichen. Hierfür werden alle definitiven Einkünfte des gesamten Vorjahres vom 1. Januar bis zum 31. Dezember addiert. Aus der Summe berechnet sich die Höhe der Steuer. Angestellte reichen im Normalfall keine Steuererklärung ein.
  In folgenden Fällen müssen allerdings auch Angestellte eine Steuererklärung einreichen.
 ・ das Jahreseinkommen übersteigt 20 Millionen Yen
 ・ von mehr als zwei Stellen werden Gehälter bezogen usw.
  Die Steuererklärung sollte gut aufbewahrt werden, da z.B. bei Verlängerung der Aufenthaltsfrist oder bei Änderung des Aufenthaltstitels unter Umständen eine Kopie vorgelegt werden muss.
* Leistet die betreffende Person Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland, kann eine Steuerermäßigung für Unterhaltspflichtige (fuyô kôjo) gewährt werden. Sollte die Steuerermäßigung für Unterhaltspflichtige noch nicht gewährt worden sein, sollten in diesem Fall auch Angestellte eine Steuererklärung einreichen, um Steuerrückzahlungen zu erhalten.
Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten der Stadt Hamamatsu „Kanaru Hamamatsu“:
http://www.city.hamamatsu.shizuoka.jp/hamaJa/10_zeikin_01.htm (japanisch)
http://www.city.hamamatsu.shizuoka.jp/hamapo/10_zeikin_01.htm (portugiesisch)

● für die Steuererklärung erforderlich:
notwendige Unterlagen einzureichen bei Einreichungszeitraum Gebühr
1 Formular der Steuererklärung (liegt aus im Finanzamt)
2 Einkommensbescheinigung des Vorjahres (Zertifikat über den Quellensteuerabzug (gensen chôshû hyô) oder Zahlungsbescheinigung [shiharai shômeisho])
3 Ausländerregistrierungsausweis
4 Erforderliche Unterlagen für die Steuerermäßigung für Unterhaltspflichtige (fuyô kôjo) (Geburtsurkunde der Unterhaltsberechtigten, Überweisungsbelege usw.)
5 Erforderliche Unterlagen für eine Steuerermäßigung wegen Versicherungsbeiträgen (hokenryô kôjo) (Ermäßigungsschein [kôjo shômeisho] der Versicherung)
6 Namensstempel oder Unterschrift
usw.
Finanzamt (zeimusho) zwischen dem 16. Februar und dem 15. März des Folgejahres gebührenfrei
Formular der Steuererklärung (kakutei shinkokusho) A, Seite 1
Muster
確定申告書A
Quelle: Nationale Finanzbehörde
Formular der Steuererklärung (kakutei shinkokusho) A, Seite 2
Muster
確定申告書B
Quelle: Nationale Finanzbehörde



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