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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEL02-1_3

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Staatssteuer (kokuzei)
(3) Quellensteuerabzug (gensen chôshû) und Zertifikat über den Quellensteuerabzug (gensen chôshû hyô)
Die Einkommensteuer wird je nach Höhe des Gehalts durch den Arbeitgeber vom Bruttolohn einbehalten und an den Staat abgeführt. Dies wird als Quellensteuerabzug bezeichnet. Die Einkommensteuer wird von Ihrem Arbeitgeber vom 1. Januar bis zum 31. Dezember abgeführt. Im Januar des Folgejahres wird Ihnen vom Arbeitgeber persönlich das Zertifikat über den Quellensteuerabzug ausgehändigt. Auf diesem sind der Bruttolohn und die Höhe der durch den Quellensteuerabzug abgeführten Einkommensteuer aufgeführt.
Da sie mit dem Zertifikat über den Quellensteuerabzug Ihren Verdienst nachweisen können, ist es ein sehr wichtiges Dokument, welches Sie u.a. bei der Verlängerung Ihrer Aufenthaltsdauer benötigen. Bewahren Sie es sorgfältig auf.
Zertifikat über den Quellensteuerabzug des Einkommens
Muster
源泉徴収票



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