Die Einkommensteuer
wird je nach Höhe des Gehalts durch den Arbeitgeber
vom Bruttolohn einbehalten und an den Staat
abgeführt. Dies wird als Quellensteuerabzug
bezeichnet. Die Einkommensteuer wird von Ihrem
Arbeitgeber vom 1. Januar bis zum 31. Dezember
abgeführt. Im Januar des Folgejahres wird Ihnen
vom Arbeitgeber persönlich das Zertifikat über
den Quellensteuerabzug ausgehändigt. Auf diesem
sind der Bruttolohn und die Höhe der durch
den Quellensteuerabzug abgeführten Einkommensteuer
aufgeführt.
Da sie mit dem Zertifikat
über den Quellensteuerabzug Ihren Verdienst
nachweisen können, ist es ein sehr wichtiges
Dokument, welches Sie u.a. bei der Verlängerung
Ihrer Aufenthaltsdauer benötigen. Bewahren
Sie es sorgfältig auf.





