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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEL02-2

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Staatssteuer (kokuzei)
2-2 Mehrwertsteuer (shôhizei)
Angefangen bei den Waren im Supermarkt wird die Mehrwertsteuer auf jegliche Konsumgüter und Serviceleistungen erhoben. Der Steuersatz beträgt 5 % (Stand: März 2007). In Japan ist die Mehrwertsteuer in den ausgewiesenen Preisen schon enthalten, Preise von Konsumgütern und Serviceleistungen sind also inklusive Mehrwertsteuer.
Bei bestimmten Arten des Geldverkehrs wird allerdings keine Mehrwertsteuer erhoben:
・ Wohnungsmieten von Mietwohnungen
・ offizielle Verwaltungsgebühren
・ Leistungen der Pflegeversicherung, Sozialleistungen usw.
・ Schulgeld von bestimmten Schulen, Schulaufnahmegebühren, Kosten für Aufnahmeprüfungen, Gebäudenutzungsgebühren usw.



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