
|
Gemeindesteuer
(chihôzei) |
|
Die Höhe der Gemeindesteuer
wird aus dem Vorjahreseinkommen berechnet,
und ist an diejenige Präfektur und die Gemeinde
zu entrichten, in der sich der gegenwärtige
Wohnsitz am 1. Januar befindet. Sie besteht
aus der Präfektur- und Gemeindesteuer (jûminzei),
der Immobiliensteuer (kotei shisanzei),
der Kraftfahrzeugsteuer (jidôshazei),
die durch den KFZ-Besitzer zum 1. April zu
entledigen ist usw.
3-1 Präfektur- und Gemeindesteuer
(jûminzei)
(1) Was ist eine
Präfektur- und Gemeindesteuer ?
Die Präfektur- und
Gemeindesteuer ist quasi der Mitgliedsbeitrag,
welchen Sie als Bewohner an Ihre Gemeinde zahlen.
Die Präfektur- und Gemeindesteuer setzt sich
aus zwei Teilen zusammen: Dem Pro-Kopf-Betrag
und dem Einkommensteil.
*
In den 23 Bezirken von Tokyo setzt sich die
Präfektur- und Gemeindesteuer aus zwei Steuern
zusammen, der Sonderverwaltungssteuer (tokubetsu
kuminzei) und der Präfektursteuer.
In allen anderen Gemeinden
besteht die Präfektur- und Gemeindesteuer aus
der Präfektursteuer und der Gemeindesteuer.
(2) Die Steuererklärung
der Präfektur- und Gemeindesteuer (jûminzei
no shinkoku)
Alle Personen, die
ihren Wohnsitz innerhalb einer Gemeinde haben,
müssen grundsätzlich zwischen dem 16. Februar
und dem 15. März für das aktuelle Kalenderjahr
die Steuererklärung der Präfektur- und Gemeindesteuer
einreichen. Für folgende Personen entfällt
jedoch die Einreichpflicht der Steuererklärung:
・ Angestellte
und Rentenempfänger, die im Vorjahr keine
Einnahmen außer dem Gehalt bzw. der Rente
bezogen haben
・ Personen, die
eine Einkommensteuererklärung eingereicht
haben
・ Personen, die
unter bestimmte Regulierungen der jeweiligen
Gemeinde fallen
(3) Einzugsweise
der Präfektur- und Gemeindesteuer (besonderer
Steuereinzug; normaler Steuereinzug)
Es gibt zwei unterschiedliche
Arten des Einzugs der Präfektur- und Gemeindesteuer:
Der besondere Steuereinzug und der normale
Steuereinzug.
| Besonderer Steuereinzug (tokubetsu
chôshû) |
Bei der Abführung direkt vom Gehalt (Quellensteuerabzug)
behält der Arbeitgeber die Steuerbeträge
seiner Arbeitnehmer vom Monatsgehalt ein
und führt diese bis zum 10. des Folgemonats
ab. |
| Normaler
Steuereinzug |
Personen die selbständig, landwirtschaftlich
oder freiberuflich tätig sind bekommen jeden
Juni eine Steuerbescheinigung (nôzei
shômeisho) von ihrer Bezirksbehörde
zugesandt, und zahlen viermal jährlich. Die
Zahlung kann bei der nächsten Bank oder Postfiliale
durchgeführt werden. Sie können den Betrag
auch automatisch von Ihrem Bank- oder Postkonto
per Bankeinzug abbuchen lassen (jidô
haraikomi). |
|