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zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEL03

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Gemeindesteuer (chihôzei)
Die Höhe der Gemeindesteuer wird aus dem Vorjahreseinkommen berechnet, und ist an diejenige Präfektur und die Gemeinde zu entrichten, in der sich der gegenwärtige Wohnsitz am 1. Januar befindet. Sie besteht aus der Präfektur- und Gemeindesteuer (jûminzei), der Immobiliensteuer (kotei shisanzei), der Kraftfahrzeugsteuer (jidôshazei), die durch den KFZ-Besitzer zum 1. April zu entledigen ist usw.

3-1 Präfektur- und Gemeindesteuer (jûminzei)
(1) Was ist eine Präfektur- und Gemeindesteuer?
Die Präfektur- und Gemeindesteuer ist quasi der Mitgliedsbeitrag, welchen Sie als Bewohner an Ihre Gemeinde zahlen. Die Präfektur- und Gemeindesteuer setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Dem Pro-Kopf-Betrag und dem Einkommensteil.
住民税
* In den 23 Bezirken von Tokyo setzt sich die Präfektur- und Gemeindesteuer aus zwei Steuern zusammen, der Sonderverwaltungssteuer (tokubetsu kuminzei) und der Präfektursteuer.
In allen anderen Gemeinden besteht die Präfektur- und Gemeindesteuer aus der Präfektursteuer und der Gemeindesteuer.

(2) Die Steuererklärung der Präfektur- und Gemeindesteuer (jûminzei no shinkoku)
Alle Personen, die ihren Wohnsitz innerhalb einer Gemeinde haben, müssen grundsätzlich zwischen dem 16. Februar und dem 15. März für das aktuelle Kalenderjahr die Steuererklärung der Präfektur- und Gemeindesteuer einreichen. Für folgende Personen entfällt jedoch die Einreichpflicht der Steuererklärung:
・ Angestellte und Rentenempfänger, die im Vorjahr keine Einnahmen außer dem Gehalt bzw. der Rente bezogen haben
・ Personen, die eine Einkommensteuererklärung eingereicht haben
・ Personen, die unter bestimmte Regulierungen der jeweiligen Gemeinde fallen
(3) Einzugsweise der Präfektur- und Gemeindesteuer (besonderer Steuereinzug; normaler Steuereinzug)
Es gibt zwei unterschiedliche Arten des Einzugs der Präfektur- und Gemeindesteuer: Der besondere Steuereinzug und der normale Steuereinzug.

Besonderer Steuereinzug (tokubetsu chôshû) Bei der Abführung direkt vom Gehalt (Quellensteuerabzug) behält der Arbeitgeber die Steuerbeträge seiner Arbeitnehmer vom Monatsgehalt ein und führt diese bis zum 10. des Folgemonats ab.
Normaler Steuereinzug Personen die selbständig, landwirtschaftlich oder freiberuflich tätig sind bekommen jeden Juni eine Steuerbescheinigung (nôzei shômeisho) von ihrer Bezirksbehörde zugesandt, und zahlen viermal jährlich. Die Zahlung kann bei der nächsten Bank oder Postfiliale durchgeführt werden. Sie können den Betrag auch automatisch von Ihrem Bank- oder Postkonto per Bankeinzug abbuchen lassen (jidô haraikomi).



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