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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEM01
Es gibt hauptsächlich drei Arten von Wohnungen in Japan: Wohneigentum (mochi ie), Sozialwohnungen (kôteki jûtaku) und private Mietwohnungen (minkan no chintai jûtaku). In diesem Abschnitt erfahren Sie mehr über die Besonderheiten der jeweiligen Arten von Wohnungen, die Größe und Aufteilung von Zimmern in Japan, wie Ober- und Untergeschosse angezeigt sind, über lokale Bürgerorganisationen und vieles mehr.

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Wohnung (sumai)
1-1 Japanische Wohnungen
(1) Wohneigentum (mochi ie)
Eine Immobilie, auf die man Eigentumsrecht hat, heißt auf Japanisch mochi ie. Darunter zählen Wohnhäuser (ikko date) und Eigentumswohnungen (manshon) in Häuserblocks. Um in Besitz einer Immobilie zu gelangen, sind diverse Formalitäten und Verträge notwendig. Auch beim Hausbau gibt es Regeln, die eingehalten werden müssen. Genauere Informationen finden Sie unter 2 Wohneigentum (mochi ie).
(2) Sozialwohnungen (kôteki jûtaku)
Für einkommensschwächere Bürger gibt es Wohnungen, die von präfekturalen und kommunalen Hausverwaltungen, öffentlichen Unternehmen usw. zu geringen Mieten zur Verfügung gestellt werden. Hierunter zählen präfektural verwaltete Wohnanlagen, kommunal verwaltete Wohnanlagen, UR-Wohnanlagen usw. Einzugsberechtigt sind ausschließlich Personen, die bestimmte Einzugskriterien erfüllen. Mehr Informationen finden Sie unter 3 Sozialwohnung (kôteki jûtaku).
(3) Private Mietwohnungen (minkan no chintai jûtaku)
Für private Mietwohnungen muss Miete gezahlt werden. Auf Japanisch gibt es diverse Bezeichnungen, wie kashiya, apâto, manshon usw. Die Miete muss monatlich (im Voraus) bezahlt werden. Neben der Miete können auch Nebenkosten anfallen wie Verwaltungskosten, Gemeinschaftskosten usw., die mit der Miete zusammen bezahlt werden. Konkretere Informationen finden Sie unter 4 Private Mietwohnung.
(4) Größe und Anordnung der Zimmer in japanischen Wohnungen
Die Größe einer Immobilie wird als Wohnfläche (senyû menseki) in Quadratmetern angegeben (m2) und umfasst neben den Zimmern die Toilette, das Bad, die Küche usw. Die Zimmergröße wird in Größe von Tatami-Matten angegeben. Das Zähleinheitswort für Tatami-Matten heißt eine Tatami-Matte entspricht also 1 . Die Größe einer Tatami-Matte beträgt grundsätzlich 180cm x 90cm, was ca. 1,6 m² entspricht. Es gibt allerdings auch die so genannte Wohnblockgröße (danchi saizu) von 170cm x 85cm sowie eine Größe von 176cm x 88cm.
Weiterhin werden Größe und Funktion der Zimmer in Ziffern und Buchstaben angegeben. Zimmer mit Tatami-Fußboden heißen auf Japanisch washitsu (Japanisches Zimmer), Zimmer mit Holzböden etc. yôshitsu (Westliches Zimmer).
間取り図(例) Ein Beispiel:
2LDK, 2 separate Zimmer, 1 Mehrfunktionszimmer (z.B. Wohnzimmer, Esszimmer, Küche)
2: Zimmeranzahl
L: Wohnzimmer (engl. "Living")
D: Esszimmer (engl: "Dining")
LDK: Mehrfunktionszimmer, das als Wohnzimmer, Esszimmer und Küche nutzbar ist
DK: Mehrfunktionszimmer, das als Esszimmer und Küche nutzbar ist
(5) Wie Ober- und Untergeschosse angezeigt werden
地上階と地下 In Japan wird das Erdgeschoss als 1. Stock gezählt, es wird mit 1F bezeichnet. Das erste Untergeschoss wird mit B1 bezeichnet.
1F-5F: Erdgeschoss – 4. Stock
B2: 2. Untergeschoss

(6) Nachbarschaftsvereinigung (chônaikai) und Selbstverwaltungsrat (jichikai)
Grundsätzlich hat jede Gemeinde in Japan Bürgerorganisationen, die Nachbarschaftsvereinigung und Selbstverwaltungsrat genannt werden. Nachbarschaftsvereinigungen und Selbstverwaltungsräte führen Aktivitäten zum Austausch innerhalb der Nachbarschaft durch wie z.B. Verteilung von Rundschreiben (Informationsblätter, die vom Rathaus, dem Gesundheitszentrum und ähnlichen Einrichtungen für die Lokalbevölkerung herausgegeben werden, Verbrechensverhütung, Übungen für den Katastrophenfall, Feste usw. Die Aktivitäten werden aus Mitgliedsbeiträgen finanziert, auch anwohnende Ausländer können beitreten. Ihre Nachbarn können Ihnen sicher Auskunft geben.



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