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Es gibt hauptsächlich
drei Arten von Wohnungen in Japan: Wohneigentum
(mochi ie), Sozialwohnungen (kôteki
jûtaku) und private Mietwohnungen (minkan
no chintai jûtaku). In diesem Abschnitt
erfahren Sie mehr über die Besonderheiten der
jeweiligen Arten von Wohnungen, die Größe und
Aufteilung von Zimmern in Japan, wie Ober-
und Untergeschosse angezeigt sind, über lokale
Bürgerorganisationen und vieles mehr.

1-1 Japanische Wohnungen
(1) Wohneigentum
(mochi ie)
Eine Immobilie, auf
die man Eigentumsrecht hat, heißt auf Japanisch mochi
ie. Darunter zählen Wohnhäuser ( ikko
date) und Eigentumswohnungen ( manshon)
in Häuserblocks. Um in Besitz einer Immobilie
zu gelangen, sind diverse Formalitäten und
Verträge notwendig. Auch beim Hausbau gibt
es Regeln, die eingehalten werden müssen. Genauere
Informationen finden Sie unter 2
Wohneigentum (mochi ie).
(2) Sozialwohnungen
(kôteki jûtaku)
Für einkommensschwächere
Bürger gibt es Wohnungen, die von präfekturalen
und kommunalen Hausverwaltungen, öffentlichen
Unternehmen usw. zu geringen Mieten zur Verfügung
gestellt werden. Hierunter zählen präfektural
verwaltete Wohnanlagen, kommunal verwaltete
Wohnanlagen, UR-Wohnanlagen usw. Einzugsberechtigt
sind ausschließlich Personen, die bestimmte
Einzugskriterien erfüllen. Mehr Informationen
finden Sie unter 3 Sozialwohnung
(kôteki jûtaku).
(3) Private Mietwohnungen
(minkan no chintai jûtaku)
Für private Mietwohnungen
muss Miete gezahlt werden. Auf Japanisch gibt
es diverse Bezeichnungen, wie kashiya,
apâto, manshon usw. Die Miete muss monatlich
(im Voraus) bezahlt werden. Neben der Miete
können auch Nebenkosten anfallen wie Verwaltungskosten,
Gemeinschaftskosten usw., die mit der Miete
zusammen bezahlt werden. Konkretere Informationen
finden Sie unter 4 Private
Mietwohnung.
(4) Größe und Anordnung
der Zimmer in japanischen Wohnungen
Die Größe einer Immobilie
wird als Wohnfläche ( senyû menseki)
in Quadratmetern angegeben (m2) und umfasst
neben den Zimmern die Toilette, das Bad, die
Küche usw. Die Zimmergröße wird in Größe von
Tatami-Matten angegeben. Das Zähleinheitswort
für Tatami-Matten heißt jôeine Tatami-Matte
entspricht also 1 jô. Die Größe einer
Tatami-Matte beträgt grundsätzlich 180cm x
90cm, was ca. 1,6 m² entspricht. Es gibt allerdings
auch die so genannte Wohnblockgröße ( danchi
saizu) von 170cm x 85cm sowie eine Größe
von 176cm x 88cm.
Weiterhin werden Größe
und Funktion der Zimmer in Ziffern und Buchstaben
angegeben. Zimmer mit Tatami-Fußboden heißen
auf Japanisch washitsu (Japanisches
Zimmer), Zimmer mit Holzböden etc. yôshitsu (Westliches
Zimmer).
 Ein
Beispiel:
2LDK,
2 separate Zimmer, 1 Mehrfunktionszimmer
(z.B. Wohnzimmer, Esszimmer, Küche)
2: Zimmeranzahl
L: Wohnzimmer (engl. "Living")
D: Esszimmer (engl: "Dining")
LDK: Mehrfunktionszimmer,
das als Wohnzimmer, Esszimmer und Küche nutzbar
ist
DK: Mehrfunktionszimmer,
das als Esszimmer und Küche nutzbar ist
(5) Wie Ober- und
Untergeschosse angezeigt werden

In Japan wird das Erdgeschoss
als 1. Stock gezählt, es wird mit 1F bezeichnet.
Das erste Untergeschoss wird mit B1 bezeichnet.
1F-5F: Erdgeschoss
– 4. Stock
B2: 2. Untergeschoss
(6) Nachbarschaftsvereinigung
(chônaikai) und Selbstverwaltungsrat
(jichikai)
Grundsätzlich hat
jede Gemeinde in Japan Bürgerorganisationen,
die Nachbarschaftsvereinigung und Selbstverwaltungsrat
genannt werden. Nachbarschaftsvereinigungen
und Selbstverwaltungsräte führen Aktivitäten
zum Austausch innerhalb der Nachbarschaft durch
wie z.B. Verteilung von Rundschreiben (Informationsblätter,
die vom Rathaus, dem Gesundheitszentrum und
ähnlichen Einrichtungen für die Lokalbevölkerung
herausgegeben werden, Verbrechensverhütung,
Übungen für den Katastrophenfall, Feste usw.
Die Aktivitäten werden aus Mitgliedsbeiträgen
finanziert, auch anwohnende Ausländer können
beitreten. Ihre Nachbarn können Ihnen sicher
Auskunft geben.
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