
Wohneigentum bedeutet,
dass man Eigentümer einer Immobilie ist und
keine Miete zahlt. Im Folgenden wird der Erwerb
von Wohneigentum beschrieben und was beim Hausbau
zu beachten ist.
2-1 Erwerb von Immobilien
und Formalitäten
Immobilien können
beim Immobilienmakler erworben werden. Nachdem
Sie ein Objekt ausgewählt und sich zum Kauf
entschieden haben, bekommen Sie die Details
erläutert. Daraufhin wird der Immobilienkaufvertrag
(fudôsan baibai keiyaku) abgeschlossen
und eine Anzahlung gemacht. In den allermeisten
Fällen wird ein Wohnungskredit (jûtaku
rôn) beantragt. Hierauf werden die Formalitäten
der Übergabe des Eigentumsrechts der Immobilie
durchgeführt sowie Formalitäten betreffs der
Immobiliensteuer. Da der Immobilienmakler fast
alle Formalitäten stellvertretend für Sie übernimmt,
können Sie sich von ihm beraten lassen.
2-2 Hinweise zum Hausbau
Die Planung und Ausführung
der Errichtung eines Gebäudes müssen in Japan
unter Beachtung des Gesetzes für Baunormen
(kenchiku kijunhô) erfolgen. In Relation
zum Gründstück gibt es Einschränkungen in Größe
und Höhe des Gebäudes, und vor Baubeginn muss
eine Baubewilligung der Bezirksbehörde vorliegen.
Genauere Informationen erhalten Sie vom Zuständigen
der Bauaufsichtsbehörde (kinchiku shidôka)
Ihrer Bezirksbehörde.
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