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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
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Wohneigentum (mochi ie)
Wohneigentum bedeutet, dass man Eigentümer einer Immobilie ist und keine Miete zahlt. Im Folgenden wird der Erwerb von Wohneigentum beschrieben und was beim Hausbau zu beachten ist.
2-1 Erwerb von Immobilien und Formalitäten
Immobilien können beim Immobilienmakler erworben werden. Nachdem Sie ein Objekt ausgewählt und sich zum Kauf entschieden haben, bekommen Sie die Details erläutert. Daraufhin wird der Immobilienkaufvertrag (fudôsan baibai keiyaku) abgeschlossen und eine Anzahlung gemacht. In den allermeisten Fällen wird ein Wohnungskredit (jûtaku rôn) beantragt. Hierauf werden die Formalitäten der Übergabe des Eigentumsrechts der Immobilie durchgeführt sowie Formalitäten betreffs der Immobiliensteuer. Da der Immobilienmakler fast alle Formalitäten stellvertretend für Sie übernimmt, können Sie sich von ihm beraten lassen.
2-2 Hinweise zum Hausbau
Die Planung und Ausführung der Errichtung eines Gebäudes müssen in Japan unter Beachtung des Gesetzes für Baunormen (kenchiku kijunhô) erfolgen. In Relation zum Gründstück gibt es Einschränkungen in Größe und Höhe des Gebäudes, und vor Baubeginn muss eine Baubewilligung der Bezirksbehörde vorliegen. Genauere Informationen erhalten Sie vom Zuständigen der Bauaufsichtsbehörde (kinchiku shidôka) Ihrer Bezirksbehörde.



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