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Sozialwohnungen
(kôteki jûtaku) |
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Wohnungen, die durch
kommunale Hausverwaltungen und öffentliche
Unternehmen zur Verfügung gestellt werden,
heißen Sozialwohnungen. In diesem Abschnitt
finden Sie Erläuterungen zu Arten von Sozialwohnungen,
Einzugskriterien, Bekanntmachung von freien
Wohnungen, Wohnantragstellung usw.
3-1 Arten von Sozialwohnungen
Sozialwohnungen werden
durch kommunale Hausverwaltungen und öffentliche
Unternehmen zur Verfügung gestellt. Zu den
kommunalen Hausverwaltungen zählen präfektural
und kommunal verwaltete Wohnanlagen, zu den
Wohnanlagen von öffentlichen Unternehmen zählen
u.a. die so genannten UR-Wohnanlagen der öffentlichen
Wohnungsbaugesellschaft UR Toshikiko.
Für alle Sozialwohnungen
gibt es fest definierte Einzugskriterien, so
z.B. muss die Ausländerregistrierung durchgeführt
worden sein und es gibt Einkommensstandards.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde,
welche die Sozialwohnungen verwaltet und bei
UR Toshikiko.
3-3 Bekanntmachung von
freien Wohnungen
Freie Sozialwohnungen
werden in regelmäßigen Abständen oder nach
Bedarf bekannt gegeben. Präfektural verwaltete
Wohnanlagen geben Freistände viermal pro Jahr
bekannt (Januar, April, Juli, Oktober), in
der Lokalbehörde liegen Informationen zu freien
Wohnungen (boshû annai) aus.
Informationen zu freien
Wohnungen von kommunalen Sozialwohnanlagen
findet man im lokalen Informationsblatt. Dieses
liegt aus in der Bezirksbehörde, am Bahnhof
usw., und wird verteilt durch Nachbarschaftsvereinigungen
und Selbstverwaltungsräte.
Mietwohnungen der öffentlichen
Wohnungsbaugesellschaft UR Toshikiko finden
Sie auf der Homepage des Unternehmens. Hier
können Sie Ihr Wunschobjekt aussuchen und sich
bewerben.
3-4 Wohnantragstellung
Stellen Sie sicher,
dass Sie die Einzugskriterien erfüllen, legen
Sie dem Einzugsantragsformular die erforderlichen
Unterlagen bei, und lassen Sie dies dem zuständigen
Verantwortlichen der betreffenden Sozialwohnungen
zukommen.
Aufgrund der großen
Zahl von Bewerbern werden Sozialwohnungen über
ein Losverfahren vergeben.
Die Miete wird bestimmt
nach Höhe des Einkommens. Neben der Miete entstehen
weiterhin Gemeinschaftskosten, Parkgebühren
und andere Kosten.
| notwendige Unterlagen |
einzureichende Stelle |
wann |
Anmerkungen |
1
Einzugsantragsformular (nyûkyo môshikomisho)
2 Ausländerregistrierung-
sausweis
(gaikokujin tôroku shômeisho)
3 Einkommensbescheinigung
etc.
4 weitere Unterlagen
je nach Bedarf und Anforderungen |
zuständige Verantwortliche
der betreffenden Sozialwohnungen |
kommunale Wohnanlagen, UR-Mietwohnungen
regelmäßig
oder nach Bedarf
präfekturale
Wohnanlagen
generell viermal
pro Jahr (Januar, April, Juli, Oktober)
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Nähere Informationen erhalten Sie bei
der Behörde, welche die Sozialwohnungen verwaltet
und bei UR Toshikiko. |
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