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DEM03

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Sozialwohnungen (kôteki jûtaku)
Wohnungen, die durch kommunale Hausverwaltungen und öffentliche Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, heißen Sozialwohnungen. In diesem Abschnitt finden Sie Erläuterungen zu Arten von Sozialwohnungen, Einzugskriterien, Bekanntmachung von freien Wohnungen, Wohnantragstellung usw.
3-1 Arten von Sozialwohnungen
Sozialwohnungen werden durch kommunale Hausverwaltungen und öffentliche Unternehmen zur Verfügung gestellt. Zu den kommunalen Hausverwaltungen zählen präfektural und kommunal verwaltete Wohnanlagen, zu den Wohnanlagen von öffentlichen Unternehmen zählen u.a. die so genannten UR-Wohnanlagen der öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft UR Toshikiko.
3-2 Einzugskriterien
Für alle Sozialwohnungen gibt es fest definierte Einzugskriterien, so z.B. muss die Ausländerregistrierung durchgeführt worden sein und es gibt Einkommensstandards. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde, welche die Sozialwohnungen verwaltet und bei UR Toshikiko.
3-3 Bekanntmachung von freien Wohnungen
Freie Sozialwohnungen werden in regelmäßigen Abständen oder nach Bedarf bekannt gegeben. Präfektural verwaltete Wohnanlagen geben Freistände viermal pro Jahr bekannt (Januar, April, Juli, Oktober), in der Lokalbehörde liegen Informationen zu freien Wohnungen (boshû annai) aus.
Informationen zu freien Wohnungen von kommunalen Sozialwohnanlagen findet man im lokalen Informationsblatt. Dieses liegt aus in der Bezirksbehörde, am Bahnhof usw., und wird verteilt durch Nachbarschaftsvereinigungen und Selbstverwaltungsräte.
Mietwohnungen der öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft UR Toshikiko finden Sie auf der Homepage des Unternehmens. Hier können Sie Ihr Wunschobjekt aussuchen und sich bewerben.
3-4 Wohnantragstellung
Stellen Sie sicher, dass Sie die Einzugskriterien erfüllen, legen Sie dem Einzugsantragsformular die erforderlichen Unterlagen bei, und lassen Sie dies dem zuständigen Verantwortlichen der betreffenden Sozialwohnungen zukommen.
Aufgrund der großen Zahl von Bewerbern werden Sozialwohnungen über ein Losverfahren vergeben.
Die Miete wird bestimmt nach Höhe des Einkommens. Neben der Miete entstehen weiterhin Gemeinschaftskosten, Parkgebühren und andere Kosten.

notwendige Unterlagen einzureichende Stelle wann Anmerkungen
1 Einzugsantragsformular (nyûkyo môshikomisho)
2 Ausländerregistrierung-
sausweis (gaikokujin tôroku shômeisho)
3 Einkommensbescheinigung etc.
4 weitere Unterlagen je nach Bedarf und Anforderungen
zuständige Verantwortliche der betreffenden Sozialwohnungen kommunale Wohnanlagen, UR-Mietwohnungen
regelmäßig oder nach Bedarf
präfekturale Wohnanlagen
generell viermal pro Jahr (Januar, April, Juli, Oktober)
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Behörde, welche die Sozialwohnungen verwaltet und bei UR Toshikiko.



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