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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEM04-1

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Private Mietwohnungen
Wenn man eine private Mietwohnung mieten möchte, muss man einen Immobilienmakler (fudôsanya) aufsuchen. Man sollte sich über seine Wunschvorstellungen vorher im Klaren sein. In vielen Fällen ist zum Vertragsabschluss ein Geldbetrag vom ca. 5-6 fachen der Monatsmiete zu zahlen.
4-1 Wie man eine Wohnung / ein Haus sucht und mietet
(1) Wie man sucht
Suchen Sie einen Immobilienmakler (ein Unternehmen zur Vermittlung von Mietshäusern und Wohnungen) in Ihrer Wunschwohngegend auf. Hier werden Ihnen passende Objekt entsprechend Ihren Wunschvorstellungen bezüglich Miete, Größe, Bahnhofsnähe usw. vorgestellt.
Sie können sich zunächst einmal Angaben zu diversen Objekten im Schaufenster anschauen, auch in Zeitschriften und im Internet finden Sie Informationen wie den Mietspiegel Ihrer Wunschwohngegend sowie den konkreten Preis von Objekten. Austauschstudenten können auch das Studentenwerk ihrer Universität nutzen.
(2) Wie man mietet
Um ein Miethaus bzw. eine Wohnung zu mieten, schließt man einen Vertrag ab. Das ist der Mietvertrag (chintai keiyaku), die Vertragslaufzeit ist in der Regel zwei Jahre lang.
Zur Schließung des Vertrages werden folgende Geldbeträge und Unterlagen benötigt.
erforderliche Unterlagen zum Vertragsabschluss erforderlicher Geldbetrag zum Vertragsabschluss
1 Ausländerregistrierungsausweis (gaikokujin tôroku shômeisho)
2 Einkommensbescheinigung (shotoku shômeisho)
3 Solidarbürge (rentai hoshônin) (siehe 7 Wichtige Begriffe bezüglich Wohnen in Japan) oder schriftliches Gelübde (seiyakusho)
4 Namensstempel- Registrierungsbescheinigung (inkan [tôroku] shômeisho) usw.
1 Miete des aktuellen und des Folgemonats
3 Schlüsselgeld (reikin) (siehe 7 Wichtige Begriffe bezüglich Wohnen in Japan)
4 Maklerprovision (chûkairyô) (siehe 7 Wichtige Begriffe bezüglich Wohnen in Japan)
Addiert ergeben diese Einzelposten einen erforderlichen Betrag vom 5-6 fachen der Monatsmiete.



CLAIR