
Wenn man eine private
Mietwohnung mieten möchte, muss man einen Immobilienmakler
(fudôsanya) aufsuchen. Man sollte
sich über seine Wunschvorstellungen vorher
im Klaren sein. In vielen Fällen ist zum Vertragsabschluss
ein Geldbetrag vom ca. 5-6 fachen der Monatsmiete
zu zahlen.
4-1 Wie man eine Wohnung
/ ein Haus sucht und mietet
(1) Wie man sucht
Suchen Sie einen Immobilienmakler
(ein Unternehmen zur Vermittlung von Mietshäusern
und Wohnungen) in Ihrer Wunschwohngegend auf.
Hier werden Ihnen passende Objekt entsprechend
Ihren Wunschvorstellungen bezüglich Miete,
Größe, Bahnhofsnähe usw. vorgestellt.
Sie können sich zunächst
einmal Angaben zu diversen Objekten im Schaufenster
anschauen, auch in Zeitschriften und im Internet
finden Sie Informationen wie den Mietspiegel
Ihrer Wunschwohngegend sowie den konkreten
Preis von Objekten. Austauschstudenten können
auch das Studentenwerk ihrer Universität nutzen.
(2) Wie man mietet
Um ein Miethaus bzw.
eine Wohnung zu mieten, schließt man einen
Vertrag ab. Das ist der Mietvertrag (chintai
keiyaku), die Vertragslaufzeit ist in
der Regel zwei Jahre lang.
Zur Schließung des
Vertrages werden folgende Geldbeträge und Unterlagen
benötigt.
| erforderliche Unterlagen zum Vertragsabschluss |
erforderlicher Geldbetrag zum Vertragsabschluss |
1
Ausländerregistrierungsausweis (gaikokujin
tôroku shômeisho)
2 Einkommensbescheinigung
(shotoku shômeisho)
4 Namensstempel-
Registrierungsbescheinigung (inkan [tôroku]
shômeisho) usw. |
1
Miete des aktuellen und des Folgemonats
|
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