
4-2 Mieten einer Wohnung
(1) Ablauf bis zum
Einzug in eine Wohnung
(2) Was Sie bei der
Wohnungssuche beachten sollten
● Verkehrsanbindung
Bei der Angabe der
Entfernung vom Wohnobjekt bis zum nächsten
öffentlichen Verkehrsmittel entspricht 1 Minute
Fußweg 80 Meter; die Anzeigeform ist „… Minuten
bis zum nächsten Bahnhof“ oder ähnlich. 80
Meter pro Minute zu Fuß zurückzulegen entspricht
einer Geschwindigkeit von 4,8 km/h; Steigungen,
Treppen, Wartezeiten an Ampeln etc. sind nicht
mit einberechnet. Es ist empfehlenswert, vor
Vertragsabschluss einmal den Weg von der Wohnung
bis zum Bahnhof abzulaufen.
● Haustiere
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Haustierhaltung |
Die meisten Hausbesitzer
verbieten das Halten von Haustieren. Wenn Sie
ein Haustier halten möchten, machen Sie dies
vor Vertragsabschluss beim Immobilienmakler
klar verständlich.
● Änderung und Umgestaltung
der Wohnung
Ohne die Einwilligung
des Vermieters dürfen keine Änderungen oder
Umgestaltungen an der Wohnung durchgeführt
werden. Es dürfen keine Personen in der Wohnung
aufgenommen werden, die nicht zur Familie gehören,
ebenso ist eine Untervermietung eines Teils
oder der gesamten Wohnung nicht gestattet.
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Nägel
in die Wand schlagen, streichen |
Untervermietung
an Dritte |
● Ausstattung der
Wohnung
Wie im Folgenden dargestellt
gibt es in japanischen Mietwohnungen Dinge,
die schon vorhanden sind, und Dinge, um die
sich der neue Mieter selbst kümmern muss.
・ vorhanden: Anschlüsse
für Strom, Gas und Wasser
・ nicht vorhanden:
Beleuchtung, Gasherd, Ofen, Möbel usw.
Bei Einzug
müssen diese Dinge selbst beschafft werden.
(3) Tipps zur effektiven
Wohnungssuche
Im Zusammenhang mit
Mietwohnungen können diverse Probleme auftreten,
wofür Sie hier einige nützliche Tipps finden.
Weitere Hinweise bekommen Sie u.a. von der
örtlichen Gesellschaft für Internationalen
Austausch ( kokusai kôryû kyôkai).
・
Sie sprechen kein Japanisch: Nehmen Sie einen
japanisch sprechenden Bekannten mit. Wenn
Sie immerhin auf Japanisch grüßen, hinterlassen
Sie mit Sicherheit einen guten Eindruck.
・
Keine Vermietung an Ausländer: Für eine effektive
Suche, lassen Sie sich durch einen Bekannten
persönlich vorstellen oder suchen Sie im
Internet nach einem geeigneten Immobilienmakler.
・
Sie haben keinen Bürgen: Buchen Sie einen
stellvertretenden Bürgen von einer Firma.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Immobilienmakler.
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