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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEM05-1

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Einzug
Nachdem Sie sich für eine Wohnung (ein Zimmer) entschieden und den Mietvertrag unterschrieben haben, beginnen die Wohnvorbereitungen. Nun muss das Haus (Zimmer) gereinigt werden, Strom, Gas und Wasser müssen beantragt, die Ausländerregistrierung durchgeführt werden usw. Einrichtungsgegenstände müssen besorgt werden. Nach dem Einzug sollten Sie sich auch Ihren neuen Nachbarn vorstellen.
5-1 Ersteinzug
(1) Schlüsselübergabe
Beim Abschluss des Mietvertrags für die Wohnung (das Zimmer) bekommen Sie den Schlüssel der Wohnung (des Zimmers) ausgehändigt. Dieser Schlüssel muss bei Vertragsbeendigung wieder abgegeben werden, Sie sollten also zusehen, dass Sie ihn nicht verlieren. Bei Verlust kontaktieren Sie sofort den Vermieter oder den Immobilienmakler, vor allem aus Sicherheitsgründen zur Vorbeugung von Einbrüchen.
(2) Anmeldung von Gas, Strom und Wasser
Strom, Gas und Wasser sind lebensnotwendig. Die Anmeldung sollte noch vor dem Einzug geschehen. Die Formalitäten variieren zwar regional ein wenig, laufen aber im Großen und Ganzen folgendermaßen ab.
  Strom Gas Wasser
Wann? nach Schlüsselübernahme, vor Wohnbeginn nach Schlüsselübernahme, vor Wohnbeginn nach Schlüsselübernahme, vor Wohnbeginn
Wohin? örtliches Elektrizitätswerk örtliches Gaswerk Wasseramt der Bezirksbehörde etc.
Was ist zu tun? Wenn der Schalter im Sicherungskasten umgelegt wird, fließt Strom. Am Leistungsschalter finden Sie eine Postkarte. Schreiben Sie hierauf Ihren Namen, Adresse, Datum der Erstbenutzung usw., und schicken Sie dies mit der Post ab. Wenn Sie keine Postkarte vorfinden, melden Sie sich bitte direkt beim Elektrizitätswerk. Melden Sie sich telefonisch beim Gaswerk, und teilen Sie das Datum mit, ab wann Sie Gas benutzen möchten. Ein Angestellter des Gaswerks wird Ihnen am vereinbarten Tag den Gashahn aufdrehen. Kontaktieren Sie das Wasseramt Ihrer Bezirksbehörde, und der Kundendienst wird Ihnen zum gewünschten Termin die Leitung öffnen. Manchmal können Sie dies auch selbst tun. In diesem Fall sollten Sie eine Postkarte vorfinden die Sie mit Namen, Adresse und Tag der Erstbenutzung usw. ausfüllen und absenden.
Anmerkungen   Da in den meisten Mietwohnungen kein für das Kochen notwendiger Gasherd vorhanden ist, sollte ein solcher bis zum Tag der Öffnung des Gashahns besorgt werden. Fragen Sie den Immobilienhändler oder den Hausbesitzer bei der Vorbesichtigung bzw. bei Vertragsabschluss, ob Sie bei Einzug sofort das Wasser nutzen können.
(3) Reinigung der Räume
Die neu zu beziehende Wohnung (das Zimmer) sollte im Großen und Ganzen in gepflegtem Zustand sein, aber um mit einem guten Gefühl einziehen zu können, sollten Sie vor Einzug noch einmal alles gründlich durchputzen. Auch für die Reinigung sollten Sie vor Einzug Strom, Gas und Wasser anmelden.
(4) Einrichtung und Ausstattung mit Haushaltsgeräten
Im Normalfall sind japanische Mietwohnungen nicht mit Möbeln, Vorhängen und dergleichen ausgestattet. Die zum Wohnen notwendigen Möbel, Elektrogeräte, Bett, Küchengeräte, Bad- und Toilettenutensilien müssen Sie selbst besorgen.
(5) Vorstellen bei den Nachbarn
In Japan ist es gebräuchlich, dass der neu Eingezogene sich bei seinen Nachbarn vorstellt. Auch für Ihre Nachbarn ist es wichtig, Sie einmal gesehen zu haben, und so haben Sie die Möglichkeit, Neuigkeiten aus der Gegend zu erfahren. Stellen Sie sich mit Ihrem Namen vor und sagen Sie kurz, was sie machen.
(6) Ausländerregistrierung
Melden Sie sich bei der Bezirksbehörde Ihres Wohnsitzes an. Genauere Informationen finden Sie unter B Ausländerregistrierung (gaikokujin tôroku) 1-1 Nach Einreise.



CLAIR