
Nachdem Sie sich für
eine Wohnung (ein Zimmer) entschieden und den
Mietvertrag unterschrieben haben, beginnen
die Wohnvorbereitungen. Nun muss das Haus (Zimmer)
gereinigt werden, Strom, Gas und Wasser müssen
beantragt, die Ausländerregistrierung durchgeführt
werden usw. Einrichtungsgegenstände müssen
besorgt werden. Nach dem Einzug sollten Sie
sich auch Ihren neuen Nachbarn vorstellen.
5-1 Ersteinzug
(1) Schlüsselübergabe
Beim Abschluss des
Mietvertrags für die Wohnung (das Zimmer) bekommen
Sie den Schlüssel der Wohnung (des Zimmers)
ausgehändigt. Dieser Schlüssel muss bei Vertragsbeendigung
wieder abgegeben werden, Sie sollten also zusehen,
dass Sie ihn nicht verlieren. Bei Verlust kontaktieren
Sie sofort den Vermieter oder den Immobilienmakler,
vor allem aus Sicherheitsgründen zur Vorbeugung
von Einbrüchen.
(2) Anmeldung von
Gas, Strom und Wasser
Strom, Gas und Wasser
sind lebensnotwendig. Die Anmeldung sollte
noch vor dem Einzug geschehen. Die Formalitäten
variieren zwar regional ein wenig, laufen aber
im Großen und Ganzen folgendermaßen ab.
| |
Strom |
Gas |
Wasser |
| Wann? |
nach Schlüsselübernahme,
vor Wohnbeginn |
nach Schlüsselübernahme,
vor Wohnbeginn |
nach Schlüsselübernahme,
vor Wohnbeginn |
| Wohin? |
örtliches Elektrizitätswerk |
örtliches Gaswerk |
Wasseramt der Bezirksbehörde
etc. |
| Was ist zu tun? |
Wenn der Schalter im Sicherungskasten
umgelegt wird, fließt Strom. Am Leistungsschalter
finden Sie eine Postkarte. Schreiben Sie
hierauf Ihren Namen, Adresse, Datum der Erstbenutzung
usw., und schicken Sie dies mit der Post
ab. Wenn Sie keine Postkarte vorfinden, melden
Sie sich bitte direkt beim Elektrizitätswerk. |
Melden Sie sich telefonisch
beim Gaswerk, und teilen Sie das Datum mit,
ab wann Sie Gas benutzen möchten. Ein Angestellter
des Gaswerks wird Ihnen am vereinbarten Tag
den Gashahn aufdrehen. |
Kontaktieren Sie das Wasseramt
Ihrer Bezirksbehörde, und der Kundendienst
wird Ihnen zum gewünschten Termin die Leitung
öffnen. Manchmal können Sie dies auch selbst
tun. In diesem Fall sollten Sie eine Postkarte
vorfinden die Sie mit Namen, Adresse und
Tag der Erstbenutzung usw. ausfüllen und
absenden. |
| Anmerkungen |
|
Da in den meisten Mietwohnungen
kein für das Kochen notwendiger Gasherd vorhanden
ist, sollte ein solcher bis zum Tag der Öffnung
des Gashahns besorgt werden. |
Fragen Sie den Immobilienhändler
oder den Hausbesitzer bei der Vorbesichtigung
bzw. bei Vertragsabschluss, ob Sie bei Einzug
sofort das Wasser nutzen können. |
(3) Reinigung der
Räume
Die neu zu beziehende
Wohnung (das Zimmer) sollte im Großen und Ganzen
in gepflegtem Zustand sein, aber um mit einem
guten Gefühl einziehen zu können, sollten Sie
vor Einzug noch einmal alles gründlich durchputzen.
Auch für die Reinigung sollten Sie vor Einzug
Strom, Gas und Wasser anmelden.
(4) Einrichtung und
Ausstattung mit Haushaltsgeräten
Im Normalfall sind
japanische Mietwohnungen nicht mit Möbeln,
Vorhängen und dergleichen ausgestattet. Die
zum Wohnen notwendigen Möbel, Elektrogeräte,
Bett, Küchengeräte, Bad- und Toilettenutensilien
müssen Sie selbst besorgen.
(5) Vorstellen bei
den Nachbarn
In Japan ist es gebräuchlich,
dass der neu Eingezogene sich bei seinen Nachbarn
vorstellt. Auch für Ihre Nachbarn ist es wichtig,
Sie einmal gesehen zu haben, und so haben Sie
die Möglichkeit, Neuigkeiten aus der Gegend
zu erfahren. Stellen Sie sich mit Ihrem Namen
vor und sagen Sie kurz, was sie machen.
(6) Ausländerregistrierung
Melden Sie sich bei
der Bezirksbehörde Ihres Wohnsitzes an. Genauere
Informationen finden Sie unter B
Ausländerregistrierung (gaikokujin tôroku)
1-1 Nach Einreise.
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