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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEM05-2

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Einzug
5-2 Regeln im täglichen Leben
(1) Müllentsorgung
Die Müllentsorgung ist in allen Gegenden (Gemeinden) unterschiedlich. Gleich ist nur, dass der Müll sortiert wird und jede Sorte Müll an einem bestimmten Wochentag abgeholt wird. In manchen Fällen ist die Abholung von Sperrmüll (sodai gomi) oder problematischem Müll kostenpflichtig oder gar nicht möglich. Über die folgenden Punkte sollten Sie sich im Voraus vom Immobilienmakler, Ihren Nachbarn oder von der Bezirksbehörde aufklären lassen. Eine aktive Teilnahme an Müllreduzierung, Recycling und Wiederverwendung gehört in Japan dazu (siehe O Sonstige Alltagsbereiche 2-2 Regeln und Verhaltensweisen im Alltag: Müll).
[ Worüber Sie Bescheid wissen sollten ]
Trennung nach brennbarem und nichtbrennbarem Müll
Trennung nach recyclebaren Rohstoffen (Flaschen, Dosen, Plastikflaschen, Zeitungen usw.)
Ort der Müllabholung
Wochentag und Uhrzeit der Abholung der einzelnen Müllsorten
Entsorgung von Sperrmüll
ob spezielle Müllsäcke vorgesehen sind usw.

Beispiel der Mülltrennung
分別の例
* Anmerkungen
es gibt unterschiedliche Bezeichnungen für “brennbarer Müll” und “nichtbrennbarer Müll”, z.B.: “kanen gomi / funen gomi”, “moeru gomi / moenai gomi”, “moyaseru gomi / moyasenai gomi”.
* Müll, der beim Verbrennen giftige Gase oder sehr hohe Temperaturen, die der Müllverbrennungsanlage schaden könnten, erzeugt, wurde herkömmlicherweise als nichtbrennbar eingestuft. In jüngster Zeit allerdings ändern sich die Richtlinien in vielen Gegenden. Bitte informieren Sie sich.
* Je nach Sortiersystem oder lokalen Regelungen kann es vorkommen, dass Müll, der eigentlich brennt, in den nichtbrennbaren Müll kommt.
* Bei der Mülltrennung nach brennbar und nichtbrennbar kommt es nicht unbedingt darauf an, ob Stoffe physikalisch brennbar sind oder nicht, sondern auf die lokalen Regelungen und Rohstofftrennungssysteme.
(2) | Benutzung der Küche
Die Küche sollte sauber gehalten werden. Spülen Sie keine Abfälle oder Öl im Abfluss des Spülbeckens herunter. Abfälle können zu Verstopfungen des Abflussrohrs führen, Öl verschmutzt Flüsse und das Meer. Öl sollte möglichst in Zeitungspapier getränkt und in den brennbaren Müll gegeben werden.
(3) Achtung Alltagslärm
Lärmbelästigungen sind oft Ursachen von Streitigkeiten in der Nachbarschaft. Die Einhaltung der Nachtruhe durch Vermeidung von lauten Geräuschen ist etwas Selbstverständliches. Fernseher und Stereo-Anlagen, Musikinstrumente, laute Gespräche, Geräusche von Staubsauger und Waschmaschine, Dusche und Toilettenspülung, Türöffnen und –schließen können Ursachen für Lärmentstehung sein. Denken Sie bitte an Ihre Mitmenschen, und achten Sie auf laute Alltagsgeräusche.
mögliche Lärmbelästigung
Geräusche von TV, Radio, Stereo-Anlage Geräusche von Staubsauger und Waschmaschine
geräuschvolle Unterhaltungen Öffnen und Schließen von Türen
(4) Benutzung von Bad und Toilette
Wenn der Abfluss der Badewanne oder der Toilette verstopft, kann es zu folgeschweren Wasserübertritten kommen. Bei Wasserschäden an der Wohnung im unteren Stockwerk muss der Verursacher für die Schäden aufkommen (benshô). Achten Sie darauf, dass keine Haare in den Abfluss gelangen, und spülen Sie nur Toilettenpapier die Toilette hinunter (Papiertücher und Binden gehören nicht in die Toilette).
Toilettenpapier
Papiertücher
Bei verstopftem Toilettenabflussrohr läuft Wasser über. Spülen Sie nur Toilettenpapier hinunter.
(5) Balkonbenutzung
Soll ein Balkon im Notfall als Notausgang dienen, darf der Fluchtweg nicht verstellt werden. Ebenso kann der Nebenbalkon als Fluchtort dienen, in diesem Fall sollte die angrenzende Wand nicht zugestellt werden.
Wenn Sie den Balkon zum Trocknen von Bettzeug nutzen oder wenn Sie Topfpflanzen oder ähnliches haben, bitte achten Sie darauf, dass nichts hinunterfällt.
achten Sie darauf, dass kein Bettzeug oder Topfpflanzen hinunterfallen
(6) Benutzung von Gemeinschaftsraum
In Apartmenthäusern gelten alle Flure und Treppen außerhalb der eigenen Wohnung als Gemeinschaftsraum. Da diese Bereiche bei Erdbeben, Bränden u.ä. als Fluchtwege dienen, dürfen hier keine persönlichen Gegenstände abgestellt werden.
(7) Benutzung von Fahrradstellplätzen und Parkplätzen
In Apartmenthäusern werden Fahrräder in den dafür vorgesehenen Abstellbereichen ordentlich aufgereiht nebeneinander abgestellt.
Für Autos (Kraftfahrzeuge) muss ein Parkplatz gemietet werden, sie dürfen nicht einfach auf der Straße abgestellt werden. Parkplätze sind kostenpflichtig, die Parkplatzmiete muss monatlich bezahlt werden. Stellen Sie Ihr Auto nur auf dem von Ihnen gemieteten Parkplatz ab, auch wenn andere Plätze frei sind.



CLAIR