
5-2 Regeln im täglichen
Leben
(1) Müllentsorgung
Die Müllentsorgung
ist in allen Gegenden (Gemeinden) unterschiedlich.
Gleich ist nur, dass der Müll sortiert wird
und jede Sorte Müll an einem bestimmten Wochentag
abgeholt wird. In manchen Fällen ist die Abholung
von Sperrmüll ( sodai gomi) oder problematischem
Müll kostenpflichtig oder gar nicht möglich.
Über die folgenden Punkte sollten Sie sich
im Voraus vom Immobilienmakler, Ihren Nachbarn
oder von der Bezirksbehörde aufklären lassen.
Eine aktive Teilnahme an Müllreduzierung, Recycling
und Wiederverwendung gehört in Japan dazu (siehe O
Sonstige Alltagsbereiche 2-2 Regeln und Verhaltensweisen
im Alltag: Müll).
[ Worüber Sie
Bescheid wissen sollten ]
Trennung nach brennbarem
und nichtbrennbarem Müll
Trennung nach recyclebaren
Rohstoffen (Flaschen, Dosen, Plastikflaschen,
Zeitungen usw.)
Ort der Müllabholung
Wochentag und Uhrzeit
der Abholung der einzelnen Müllsorten
Entsorgung von
Sperrmüll
ob spezielle Müllsäcke
vorgesehen sind usw.
Beispiel der Mülltrennung
* Anmerkungen
es gibt
unterschiedliche Bezeichnungen für “brennbarer
Müll” und “nichtbrennbarer Müll”, z.B.:
“kanen gomi / funen gomi”,
“moeru gomi / moenai gomi”,
“moyaseru gomi / moyasenai
gomi”.
* Müll, der beim
Verbrennen giftige Gase oder sehr hohe Temperaturen,
die der Müllverbrennungsanlage schaden könnten,
erzeugt, wurde herkömmlicherweise als nichtbrennbar
eingestuft. In jüngster Zeit allerdings
ändern sich die Richtlinien in vielen Gegenden.
Bitte informieren Sie sich.
* Je nach Sortiersystem
oder lokalen Regelungen kann es vorkommen,
dass Müll, der eigentlich brennt, in den
nichtbrennbaren Müll kommt.
* Bei der Mülltrennung
nach brennbar und nichtbrennbar kommt es
nicht unbedingt darauf an, ob Stoffe physikalisch
brennbar sind oder nicht, sondern auf die
lokalen Regelungen und Rohstofftrennungssysteme.
(2) | Benutzung der
Küche
Die Küche sollte sauber
gehalten werden. Spülen Sie keine Abfälle oder
Öl im Abfluss des Spülbeckens herunter. Abfälle
können zu Verstopfungen des Abflussrohrs führen,
Öl verschmutzt Flüsse und das Meer. Öl sollte
möglichst in Zeitungspapier getränkt und in
den brennbaren Müll gegeben werden.
(3) Achtung Alltagslärm
Lärmbelästigungen
sind oft Ursachen von Streitigkeiten in der
Nachbarschaft. Die Einhaltung der Nachtruhe
durch Vermeidung von lauten Geräuschen ist
etwas Selbstverständliches. Fernseher und Stereo-Anlagen,
Musikinstrumente, laute Gespräche, Geräusche
von Staubsauger und Waschmaschine, Dusche und
Toilettenspülung, Türöffnen und –schließen
können Ursachen für Lärmentstehung sein. Denken
Sie bitte an Ihre Mitmenschen, und achten Sie
auf laute Alltagsgeräusche.
(4) Benutzung von
Bad und Toilette
Wenn der Abfluss der
Badewanne oder der Toilette verstopft, kann
es zu folgeschweren Wasserübertritten kommen.
Bei Wasserschäden an der Wohnung im unteren
Stockwerk muss der Verursacher für die Schäden
aufkommen ( benshô). Achten Sie darauf,
dass keine Haare in den Abfluss gelangen, und
spülen Sie nur Toilettenpapier die Toilette
hinunter (Papiertücher und Binden gehören nicht
in die Toilette).
(5) Balkonbenutzung
Soll ein Balkon im
Notfall als Notausgang dienen, darf der Fluchtweg
nicht verstellt werden. Ebenso kann der Nebenbalkon
als Fluchtort dienen, in diesem Fall sollte
die angrenzende Wand nicht zugestellt werden.
Wenn Sie den Balkon
zum Trocknen von Bettzeug nutzen oder wenn
Sie Topfpflanzen oder ähnliches haben, bitte
achten Sie darauf, dass nichts hinunterfällt.
achten Sie
darauf, dass kein Bettzeug oder Topfpflanzen
hinunterfallen
(6) Benutzung von
Gemeinschaftsraum
In Apartmenthäusern
gelten alle Flure und Treppen außerhalb der
eigenen Wohnung als Gemeinschaftsraum. Da diese
Bereiche bei Erdbeben, Bränden u.ä. als Fluchtwege
dienen, dürfen hier keine persönlichen Gegenstände
abgestellt werden.
(7) Benutzung von
Fahrradstellplätzen und Parkplätzen
In Apartmenthäusern
werden Fahrräder in den dafür vorgesehenen
Abstellbereichen ordentlich aufgereiht nebeneinander
abgestellt.
Für Autos (Kraftfahrzeuge)
muss ein Parkplatz gemietet werden, sie dürfen
nicht einfach auf der Straße abgestellt werden.
Parkplätze sind kostenpflichtig, die Parkplatzmiete
muss monatlich bezahlt werden. Stellen Sie
Ihr Auto nur auf dem von Ihnen gemieteten Parkplatz
ab, auch wenn andere Plätze frei sind.
|