
6-2 Umzug
(1) Ausräumen der
Wohnung
Die Wohnung wird komplett
ausgeräumt und gründlich gereinigt. Bitte keinen
Müll hinterlassen!
(2) Sperrmüll
Bei einer einmaligen
großen Menge von Sperrmüll wie alte Möbel etc.
wenden Sie sich an die Bezirksbehörde und fragen
Sie nach Entsorgungsmöglichkeiten.
(3) Rückgabe des
Schlüssels
Nach Rückgabe des
Schlüssels erfolgt die Abrechnung der Kaution.
Die Wohnung sollte gemäß dem Originalzustand,
wie in den Vertragsvereinbarungen beschrieben,
dem Hausbesitzer und dem Immobilienmakler übergeben
werden.
*
Bei Räumung (Auszug) einer Wohnung besteht
die Norm, den Originalzustand wieder herzustellen.
Was der Originalzustand konkret bedeutet,
variiert je nach Immobilienmakler und Mietvertrag.
Da dies leicht zu Unstimmigkeiten führen
kann, sollten Sie sich bei Vertragsabschluss
genau informieren, inwieweit Sie für die
Wiederherstellung des Originalzustandes verantwortlich
sind. Demzufolge sollten Sie bei Übernahme
der Wohnung den Originalzustand eindringlich
inspizieren.
In manchen Fällen
ist es ratsam, Fotos von den Zimmern zu machen.
Die Kosten der Wiederherstellung in den Originalzustand
werden von der Kaution abgezogen. Sie bekommen
den Restbetrag bei Verlassen der Wohnung (bei
Vertragsbeendigung).
(4) Wechsel des Wohnorts
Bei einem Umzug dürfen
die im Folgenden aufgeführten Formalitäten
nicht vergessen werden.
Übersicht
der Formalitäten bei Umzug
| |
Ablauf |
| Aktualisierung
der Adresse im Ausländermelderegister |
Begeben Sie sich innerhalb von 14 Tagen
nach dem Umzug zur Bezirksbehörde des neuen
Wohnorts. Für die Registrierung Ihrer neuen
Adresse benötigen Sie Ihren Ausländerregistrierungsausweis
und ein Dokument zum Nachweis der neuen Adresse,
wie z.B. den Mietvertrag. |
| Staatliche
Kranken- und Rentenversicherung |
Wenn Sie in eine andere Gemeinde umziehen
(tenshutsu), müssen Sie an der Bezirksbehörde
(yakusho) Ihres alten Wohnorts eine
Disqualifikationsanzeige (shikaku sôshitsu
todoke) einreichen. Nachdem Sie Ihre
neue Adresse im Ausländermelderegister Ihrer
neuen Bezirksbehörde registriert haben, können
Sie erneut in die staatliche Kranken- und
Rentenversicherung eintreten. |
| Führerschein |
Gehen Sie zum nächsten Polizeirevier
und machen Sie die Meldung der Adressänderung
(jusho henkô todoke). |
| Telefon |
Teilen Sie Ihrem Handy-Netzbetreiber
Ihre Adressänderung mit. Für Festnetztelefon
von NTT wählen Sie 116 und bitten Sie um
Neuinstallation des Telefonanschlusses in
Ihrer neuen Wohnung. |
| Finanzinstitut |
Melden Sie Ihre Adressänderung. Einzelheiten
erfahren Sie bei Ihrem Kreditinstitut. |
| Post |
Melden Sie die Adressänderung an Ihrem
alten Postamt. Postsendungen werden somit
ein Jahr lang an Ihre neue Adresse weitergeleitet. |
*
In Japan gibt es zwei offiziell behördliche
Bezeichnungen für Umzug: Wenn Sie innerhalb
der Gemeinde umziehen heißt dies „tenkyo“,
einen Umzug in eine andere Gemeinde nennt
man „tenshutsu“.
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