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Wichtige
Begriffe bezüglich Wohnen in Japan |
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Immobilienmakler
( fudôsanya)
Unternehmen
tätig im Bereich des Immobilienhandels und
der Vermittlung von privaten Mietwohnungen.
Monatlicher
Mietbetrag der gemieteten Wohnung. Monatlich
wird die Miete des Folgemonats bezahlt. Aus
diesem Grund sind bei Einzug mit der Miete
des aktuellen und des Folgemonats zwei Mieten
gleichzeitig zu zahlen. Im Normalfall wird
die Miete per Bankeinzug vom Konto abgehoben.
Banküberweisung und andere Zahlungsmethoden
sind ebenfalls üblich.
Verwaltungskosten
( kanri hi) und Gemeinschaftskosten
( kyôeki hi)
Kosten für
von allen Mietern gemeinschaftlich genutzten
Raum (z.B. Treppen und Flure) und für Verwaltung
des Gebäudes, Strom- und Reinigungskosten
usw. Verwaltungs- und Gemeinschaftskosten
sind nicht in der Miete enthalten und werden
extra gezahlt.
Geldbetrag
in Höhe von 1-3 Monatsmieten, den der Mieter
bei Vertragsabschluss dem Vermieter (dem Besitzer
des Hauses) überlässt. Die Kaution wird benutzt,
wenn der neu eingezogene Mieter in Zahlungsrückstände
gerät oder für Reparaturkosten, wenn die gemietete
Wohnung beschädigt oder verschmutzt wird.
Falls etwas übrig ist, bekommt der Mieter
den Restbetrag bei Auszug zurück.
Geldbetrag,
der dem Hausbesitzer nach Vertragsabschluss
als „Dankeschön“ überreicht wird. Die Höhe
beträgt normalerweise 1-2 Monatsmieten. Diesen
Betrag bekommt man nicht zurück.
Vermittlungsprovision
( chûkai tesûryô)
Aufwandsentschädigung
für den Immobilienmakler, der die Wohnung
vermittelt hat. Im Normalfall ein Betrag in
Höhe von einer Monatsmiete.
Schadensversicherungsbeitrag
( songai hokenryô)
Dieser Betrag
muss gezahlt werden, wenn bei Vertragsabschluss
der Eintritt in eine Schadensversicherung
für Hausrat etc. verlangt wird. Je nach Versicherungstyp
werden Brände, Wasserschäden usw. abgedeckt.
Gebühr
für die Verlängerung des Mietvertrags ( keiyaku
kôshinryô)
Die Laufdauer
eines Wohnungsmietvertrages ist im Normalfall
zwei Jahre. Wenn der Vertrag nach zwei Jahren
verlängert wird kann es vorkommen, dass der
Vermieter eine Aktualisierungsgebühr in Höhe
von einer Monatsmiete verlangt.
Solidarbürge
( rentai hoshônin)
Falls der
Mieter seine Miete nicht mehr zahlen kann,
übernimmt stattdessen der Solidarbürge die
Verantwortung. In den meisten Fällen muss
er bei der Vertragsunterzeichnung anwesend
sein. Sollte kein Solidarbürge vorhanden sein
gibt es Firmen, bei denen man stellvertretende
Bürgen buchen kann (hoshônin daikô gaisha).
Nachbarschaftsvereinigung
( chônaikai) und Selbstverwaltungsrat
( jichikai)
Bürgervereinigungen
von Bewohnern einer Nachbarschaft. Sie führen
Aktivitäten zum Austausch innerhalb der Nachbarschaft
durch wie z.B. Verteilung von Rundschreiben,
Übungen für den Katastrophenfall, Feste usw.
Oft gibt es eine Mitgliedsgebühr in Höhe von
ca. 300 Yen pro Monat.
Bei Vertragsabschluss
müssen alle Personen, die in der gemieteten
Wohnung wohnen sollen, dem Vermieter gemeldet
werden. Wohnen unangemeldete Personen in der
Wohnung, kann dies eine Zwangsräumung zur
Folge haben.
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