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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEN01-2

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Führerschein (unten menkyo)
1-2 Internationaler Führerschein und ausländischer Führerschein
(1) Internationaler Führerschein (kokusai unten menkyo shô)
Der internationale Führerschein, der gemäß Genfer Abkommen ausgestellt wurde, ist in Japan innerhalb des unten angegebenen Zeitraums gültig.

● Gültigkeitsdauer des internationalen Führerscheins
Wenn die Gültigkeit des Führerscheins nicht vorher abläuft, dürfen Sie mit diesem ab dem Tag Ihrer Einreise ein Jahr lang Fahrzeuge fahren. Wenn die Gültigkeit des Führerscheins innerhalb eines Jahres abläuft, verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Anmerkung: Wenn als Ausländer registrierte Personen mit Erlaubnis für Wiedereinreise Japan verlassen und in weniger als 3 Monaten nach der Ausreise wieder nach Japan einreisen, ist der Stichtag der Tag der der Ersteinreise nach Japan.

● Übersicht über Mitgliedsstaaten der Genfer Konventionen (Stand: März 2007)
Albanien Algerien Argentinien Australien
Österreich Bangladesh Barbados Belgien
Benin Botswana Bulgarien Kambodscha
Kanada Republik Südafrika Chile Republik Kongo
Elfenbeinküste Cuba Zypern Tschechien
Volksrepublik Kongo Dänemark Dominikanische Republik

Equador

Ägypten Fidschi Finnland Frankreich
Georgien Ghana Griechenland Guatemala
Haiti Vatikan Ungarn Island
Indien Irland Israel Italien
Jamaika Japan Jordanien Kirgistan
Laos Libanon Lesotho Luxemburg
Madagaskar Malawi Malaysia Mali
Malta Monaco Marokko Namibia
Niederlande Neuseeland Niger Norwegen
Papua-Neuguinea Paraguay Peru Philippinen
Polen Portugal Südkorea Rumänien
Russland Ruanda San Marino Senegal
Sierra Leone Singapur Slowakei Zentralafrika
Spanien Sri Lanka Schweden Syrien
Thailand Togo Trinidad und Tobago Tunesien
Türkei Uganda Großbritannien USA
Venezuela Serbische Republik Simbabwe Montenegro
Vereinigte Arabische Emirate      
(2) Verlängerung des internationalen Führerscheins

Gemäß der Genfer Konventionen wird der internationale Führerschein in den jeweiligen Mitgliedsstaaten ausgestellt. Diese im Ausland ausgestellten internationalen Führerscheine können jedoch in Japan nicht verlängert werden.
Nach Ablauf der Gültigkeit des internationalen Führerscheins muss er im Heimatland neu ausgestellt werden.
Wenn Sie sich länger als ein Jahr in Japan aufhalten, sollten Sie einen japanischen Führerschein erwerben.

(3) Ausländischer Führerschein (gaikoku unten menkyo shô)
Mit einem Führerschein aus Deutschland, Frankreich und der Schweiz können Sie nach Einreise ein Jahr lang in Japan fahren, wenn eine japanische Übersetzung angeheftet ist. Japanische Übersetzungen können entweder von der Institution, die den ausländischen Führerschein ausgestellt hat, von einer Botschaft oder einem Konsulat in Japan oder von der Japanischen Automobil-Föderation (siehe JAF 2-4) erstellt werden.
Beim Führen eines Fahrzeugs müssen diese Papiere und der Reisepass mitgeführt werden.



CLAIR