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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEN01-3_3

1
Führerschein (unten menkyo)
(3) Erforderliche Unterlagen für die Übertragung in einen japanischen Führerschein
erforderliche Unterlagen einzureichende Stelle Gebühr
1 Antragsformular für einen Führerschein (unten menkyo shinsei sho) (bei der Prüfungsstelle erhältlich)
2 ein Passbild (3cm x 2,4cm, nicht älter als sechs Monate)
3 Auszug aus dem Ausländerregister (gaikokujin tôroku genpyô kisai jikô shômeisho) und Ausländerregistrierungsausweis (gaikokujin tôroku shômeisho)
4 Ausländischer Führerschein (wenn kein Ausstellungsdatum vermerkt ist wird ein Dokument zur Bestätigung des Ausstellungsdatums benötigt)
5 Japanische Übersetzung des ausländischen Führerscheins (Diese Übersetzung muss von dem Amt, das den Führerschein ausgestellt hat, einer Vertretung des Ausstellerlandes in Japan oder der JAF vorgenommen werden.)
6 Reisepass (mit Ein- und Ausreisedatum)
lokaler Führerschein-Center (unten menkyo sentâ) Die Gebühren für Antragstellung, Ausstellung des Führerscheins usw. betragen ca. 5000 Yen.
Die zu zahlenden Gebühren sind je nach Art des Führerscheins unterschiedlich. Zu näheren Informationen wenden Sie sich bitte an den Führerschein-Center Ihres Wohnorts.



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