(1) Übertragung eines
ausländischen Führerscheins in einen japanischen
Führerschein
Wenn Sie in Besitz
eines gültigen Führerscheins sind, und nachweisen
können, dass Sie sich nach Ausstellung mindestens
drei Monate lang im Ausstellungsland aufgehalten
haben, können Sie Ihren Führerschein in einen
Japanischen übertragen lassen. Hierfür müssen
Sie sich an einem von der präfekturalen Polizei
verwalteten Führerschein-Center (unten
menkyo sentâ), einer Führerschein-Prüfungsstelle
(unten menkyo shiken jô) o.ä. einer
Theorieprüfung und einer praktischen Prüfung
unterziehen.
*
Personen, die nicht Japanisch sprechen und
schreiben können benötigen einen Dolmetscher.
*Bei
folgenden 22 Staaten fällt die oben beschriebene
Theorieprüfung (3) und praktische Prüfung
(4) weg: Frankreich, Deutschland, Schweiz,
Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg,
Großbritannien, Dänemark, Irland, Griechenland,
Spanien, Portugal, Schweden, Norwegen, Island,
Finnland, Österreich, Australien, Neuseeland,
Korea, Kanada (Stand: März 2005)