Ein neu erworbener
japanischer Führerschein ist bis einen Monat
nach dem dritten Geburtstag nach der Ausstellung
gültig. Danach ist alle drei bzw. fünf Jahre
eine Verlängerung (kôshin) erforderlich,
je nach Besitzdauer und Regelverstößen. Kurz
vor Ablauf der Gültigkeit bekommen Sie eine
Postkarte als Erinnerung der Führerscheinverlängerung
(unten menkyoshô kôshin tsûchisho)
mit der Post zugeschickt (Adressänderungen
sollten deshalb der Polizei gemeldet werden,
da die Erinnerungspostkarte sonst nicht ankommt).
Hierauf können die zur Verlängerung notwendigen
Schritte am zugewiesenen Führerschein-Center
oder dem Polizeirevier eingeleitet werden.
Mit der Verlängerung müssen ein Eignungstest
und eine Theoriestunde absolviert werden.
Wenn die Gültigkeitsdauer
überschritten ist, verliert der Führerschein
seine Gültigkeit, und Sie müssen erneut die
Fahrprüfung ablegen; beantragen Sie daher frühzeitig
die Verlängerung.




