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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEN01-5

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Führerschein (unten menkyo)
1-5 Gültigkeitsdauer des Führerscheins und Adressänderung
(1) Gültigkeitsdauer und Gültigkeitsverlust des Führerscheins
Ein neu erworbener japanischer Führerschein ist bis einen Monat nach dem dritten Geburtstag nach der Ausstellung gültig. Danach ist alle drei bzw. fünf Jahre eine Verlängerung (kôshin) erforderlich, je nach Besitzdauer und Regelverstößen. Kurz vor Ablauf der Gültigkeit bekommen Sie eine Postkarte als Erinnerung der Führerscheinverlängerung (unten menkyoshô kôshin tsûchisho) mit der Post zugeschickt (Adressänderungen sollten deshalb der Polizei gemeldet werden, da die Erinnerungspostkarte sonst nicht ankommt). Hierauf können die zur Verlängerung notwendigen Schritte am zugewiesenen Führerschein-Center oder dem Polizeirevier eingeleitet werden. Mit der Verlängerung müssen ein Eignungstest und eine Theoriestunde absolviert werden.
Wenn die Gültigkeitsdauer überschritten ist, verliert der Führerschein seine Gültigkeit, und Sie müssen erneut die Fahrprüfung ablegen; beantragen Sie daher frühzeitig die Verlängerung.
(2) Bei Adressänderung
Im Falle einer Adressänderung müssen Sie auch die auf Ihrem Führerschein vermerkte Adresse ändern lassen. Um die Adressänderung durchführen zu lassen, benötigen Sie Ihren Führerschein und ein Dokument, das Ihre neue Adresse ausweist (z.B. Ausländerregistrierungsausweis). Die Änderung können Sie beim Polizeirevier Ihres neuen Wohnortes oder einem Führerschein-Center vornehmen lassen.



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