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Haltung
und Gebrauch von Kraftfahrzeugen (jidôsha) |
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Es gibt gesetzliche
Vorschriften für die Haltung und den Gebrauch
von Kraftfahrzeugen betreffs Registrierung,
Sicherstellung eines Abstellorts, KFZ-Überprüfung,
Beitritt einer Haftpflichtversicherung usw.
Man sollte sich im Klaren darüber sein, dass
nicht nur bei der Anschaffung eines KFZ Kosten
entstehen, sondern auch durch Treibstoff, Versicherungen,
KFZ-Überprüfung, Kraftfahrzeugsteuer, Reparaturen
etc.
2-1 Kraftfahrzeugregistrierung
In den folgenden Fällen
ist eine Registrierung beim zuständigen Verkehrsamt
( unyu shikyoku) des Wohnsitzes erforderlich.
Alle Kraftfahrzeuge müssen ein Nummernschild
haben. Die KFZ-Registrierung kann auch stellvertretend
durch den Händler, bei dem das KFZ erworben
wurde, erfolgen. Für die Registrierung nach
Kauf eines KFZ wird ein registrierter Namensstempel
benötigt (siehe D
Weitere Formalitäten: 5 Namensstempel (inkan)).
| Eine Registrierung muss erfolgen bei: |
Registrierungsstelle |
・
Kauf eines KFZ
・ Änderung von Wohnsitz
oder Namen des Fahrzeughalters
・ Verkauf oder Übernahme
eines KFZ
・ Ausrangieren eines
KFZ
・ Verlust des Nummernschildes |
zuständiges Verkehrsamt des Wohnsitzes |
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