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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEN02-1

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Haltung und Gebrauch von Kraftfahrzeugen (jidôsha)
Es gibt gesetzliche Vorschriften für die Haltung und den Gebrauch von Kraftfahrzeugen betreffs Registrierung, Sicherstellung eines Abstellorts, KFZ-Überprüfung, Beitritt einer Haftpflichtversicherung usw. Man sollte sich im Klaren darüber sein, dass nicht nur bei der Anschaffung eines KFZ Kosten entstehen, sondern auch durch Treibstoff, Versicherungen, KFZ-Überprüfung, Kraftfahrzeugsteuer, Reparaturen etc.
2-1 Kraftfahrzeugregistrierung
In den folgenden Fällen ist eine Registrierung beim zuständigen Verkehrsamt (unyu shikyoku) des Wohnsitzes erforderlich. Alle Kraftfahrzeuge müssen ein Nummernschild haben. Die KFZ-Registrierung kann auch stellvertretend durch den Händler, bei dem das KFZ erworben wurde, erfolgen. Für die Registrierung nach Kauf eines KFZ wird ein registrierter Namensstempel benötigt (siehe D Weitere Formalitäten: 5 Namensstempel (inkan)).

Eine Registrierung muss erfolgen bei: Registrierungsstelle
・ Kauf eines KFZ
・ Änderung von Wohnsitz oder Namen des Fahrzeughalters
・ Verkauf oder Übernahme eines KFZ
・ Ausrangieren eines KFZ
・ Verlust des Nummernschildes
zuständiges Verkehrsamt des Wohnsitzes



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