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Haltung
und Gebrauch von Motorrädern (baiku)
und Fahrrädern (jitensha) |
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Auch für Motorräder
und Fahrräder gibt es ein Registrierungssystem
und Abstellregeln.
3-1 Registrierung von
Motorrädern
Motorräder ab einem
Hubraum von 125cc müssen beim örtlichen Verkehrsamt
(unyu shikyoku) (Registrierungs- und
Prüfungsamt für Kraftfahrzeuge) registriert
und mit einem Nummernschild versehen werden.
Mofas (gentsuki) (Hubraum unter 125cc)
müssen bei der Bezirksbehörde gemeldet werden.
3-2 Anti-Diebstahlregistrierung
von Fahrrädern
Für Fahrräder gibt
es ein Anti-Diebstahlregistrierungssystem.
Meistens kann man sein Fahrrad direkt beim
Kauf im Fahrradladen registrieren lassen.
3-3 Abstellen von Fahrrädern
(1) Abstellverbotszone
(hôchi kinshi kuiki)
| Verkehrsschild
„Abstellverbotszone“ |
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An Bahnhöfen usw. gibt
es vorschriftsmäßige Zonen, in denen keine
Fahrräder und Motorräder abgestellt werden
dürfen. In dieser Verbotszone abgestellte Fahrräder
und Motorräder werden beschlagnahmt und zu
einer Sammelstelle gebracht.
(2) Rückgabe von
beschlagnahmten Fahrrädern
Zur Abholung eines
beschlagnahmten Fahrrades benötigen Sie den
Fahrradschlüssel, Ihren Ausländerregistrierungsausweis
und den Führerschein oder ein anderes Dokument,
mit dem Sie sich ausweisen können. Oft muss
man für Aufbewahrung und Abtransport bezahlen,
um das Fahrrad zurückzubekommen. In diesem
Fall werden von Ihnen Gebühren für Räumung
und Aufbewahrung verlangt.
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