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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEN03

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Haltung und Gebrauch von Motorrädern (baiku) und Fahrrädern (jitensha)
Auch für Motorräder und Fahrräder gibt es ein Registrierungssystem und Abstellregeln.
3-1 Registrierung von Motorrädern
Motorräder ab einem Hubraum von 125cc müssen beim örtlichen Verkehrsamt (unyu shikyoku) (Registrierungs- und Prüfungsamt für Kraftfahrzeuge) registriert und mit einem Nummernschild versehen werden. Mofas (gentsuki) (Hubraum unter 125cc) müssen bei der Bezirksbehörde gemeldet werden.
3-2 Anti-Diebstahlregistrierung von Fahrrädern
Für Fahrräder gibt es ein Anti-Diebstahlregistrierungssystem. Meistens kann man sein Fahrrad direkt beim Kauf im Fahrradladen registrieren lassen.
3-3 Abstellen von Fahrrädern
(1) Abstellverbotszone (hôchi kinshi kuiki)
Verkehrsschild „Abstellverbotszone“
An Bahnhöfen usw. gibt es vorschriftsmäßige Zonen, in denen keine Fahrräder und Motorräder abgestellt werden dürfen. In dieser Verbotszone abgestellte Fahrräder und Motorräder werden beschlagnahmt und zu einer Sammelstelle gebracht.
(2) Rückgabe von beschlagnahmten Fahrrädern
Zur Abholung eines beschlagnahmten Fahrrades benötigen Sie den Fahrradschlüssel, Ihren Ausländerregistrierungsausweis und den Führerschein oder ein anderes Dokument, mit dem Sie sich ausweisen können. Oft muss man für Aufbewahrung und Abtransport bezahlen, um das Fahrrad zurückzubekommen. In diesem Fall werden von Ihnen Gebühren für Räumung und Aufbewahrung verlangt.



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