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Straßenverkehrsordnung
(kôtsû kisoku) |
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4-1 Die japanische Straßenverkehrsordnung
In Japan gibt es gesonderte
Verkehrsregeln für Fußgänger, Kraftfahrzeuge
(Autos und Motorräder) und Fahrräder. Zu Ihrer
eigenen Sicherheit sollten Sie sich die japanischen
Verkehrsregeln schnell und korrekt einprägen.
(1) Grundlegende
Regeln im Straßenverkehr
Fußgänger müssen auf Straßen ohne Fußweg
am rechten Straßenrand laufen. Kraftfahrzeuge
und Fahrräder müssen auf der linken Fahrbahnhälfte
fahren.
Fußgänger haben
vor Kraftfahrzeugen und Fahrrädern immer Vorrang.
Es ist ausreichend Vorsicht geboten, da nicht
alle Verkehrsteilnehmer diese Regel beachten.
Ampeln und Verkehrsschilder
müssen beachtet werden. Auch hier ist Vorsicht
geboten, da sich nicht alle Verkehrsteilnehmer
an diese Regel halten.
● wichtige
Verkehrsschilder
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STOPP
KFZ und Fahrräder
müssen kurz zum Stillstand kommen. |
Vorfahrt beachten
Fahrzeuge müssen
in einer Geschwindigkeit fahren, mit der
sie sofort angehalten werden können. |
Einfahrt
verboten
Einfahrt für
KFZ verboten. |
Kein
Durchgang
Durchgang für
Fußgänger, Fahrräder und KFZ verboten. |
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Kein Durchfahrt
Durchfahrt
für KFZ verboten. |
Einbahnstraße
KFZ dürfen
nur in der angegebenen Richtung fahren. |
Weiterfahrt
nur in angegebener Richtung
KFZ dürfen
nur in Pfeilrichtung fahren. |
Halteverbot
im angegebenen Zeitraum
KFZ dürfen
im angegebenen Zeitraum nicht parken und
halten. |
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Parkverbot
im angegebenen Zeitraum
KFZ dürfen
im angegebenen Zeitraum nicht parken. |
Überqueren der
Straße verboten
Fußgänger dürfen
hier nicht die Straße überqueren. |
Fuß- und Fahrradweg Nur
für Fußgänger und Fahrradfahrer. |
Fußgängerweg
Nur für Fußgänger. |
(2) Grundlegende
Regeln für Fußgänger
(3) Grundlegende
Regeln für Fahrradfahrer
(4) Grundlegende
Regeln für Autos und Motorräder
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