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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEN04

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Straßenverkehrsordnung (kôtsû kisoku)
4-1 Die japanische Straßenverkehrsordnung
In Japan gibt es gesonderte Verkehrsregeln für Fußgänger, Kraftfahrzeuge (Autos und Motorräder) und Fahrräder. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie sich die japanischen Verkehrsregeln schnell und korrekt einprägen.
(1) Grundlegende Regeln im Straßenverkehr

Fußgänger müssen auf Straßen ohne Fußweg am rechten Straßenrand laufen. Kraftfahrzeuge und Fahrräder müssen auf der linken Fahrbahnhälfte fahren.
Fußgänger haben vor Kraftfahrzeugen und Fahrrädern immer Vorrang. Es ist ausreichend Vorsicht geboten, da nicht alle Verkehrsteilnehmer diese Regel beachten.
Ampeln und Verkehrsschilder müssen beachtet werden. Auch hier ist Vorsicht geboten, da sich nicht alle Verkehrsteilnehmer an diese Regel halten.


● wichtige Verkehrsschilder
STOPP
KFZ und Fahrräder müssen kurz zum Stillstand kommen.
Vorfahrt beachten
Fahrzeuge müssen in einer Geschwindigkeit fahren, mit der sie sofort angehalten werden können.
Einfahrt verboten
Einfahrt für KFZ verboten.
Kein Durchgang
Durchgang für Fußgänger, Fahrräder und KFZ verboten.
Kein Durchfahrt
Durchfahrt für KFZ verboten.
Einbahnstraße
KFZ dürfen nur in der angegebenen Richtung fahren.
Weiterfahrt nur in angegebener Richtung
KFZ dürfen nur in Pfeilrichtung fahren.
Halteverbot im angegebenen Zeitraum
KFZ dürfen im angegebenen Zeitraum nicht parken und halten.
Parkverbot im angegebenen Zeitraum
KFZ dürfen im angegebenen Zeitraum nicht parken.
Überqueren der Straße verboten
Fußgänger dürfen hier nicht die Straße überqueren.
Fuß- und Fahrradweg Nur für Fußgänger und Fahrradfahrer. Fußgängerweg
Nur für Fußgänger.

(2) Grundlegende Regeln für Fußgänger




(3) Grundlegende Regeln für Fahrradfahrer




(4) Grundlegende Regeln für Autos und Motorräder







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