日本語 English 中文 Hangle Espanol Portugues Tagalog
Deutsch Tiếng việt Français Русский Indonesian ภาษาไทย
Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEN05-1

5
Verkehrsunfälle (kôtsû jikô)
In letzter Zeit ist die Zahl der Verkehrsunfälle drastisch gestiegen, die durch ausländische Bürger verursacht wurden. Ein Unfall kann jederzeit und allerorts passieren. In diesem Abschnitt werden Versicherungen etc. erläutert, die relevant sind für sowohl Verursacher als auch Geschädigte von Unfällen.
5-1 Verkehrsunfälle und KFZ-Versicherung
(1) Bei Verursachen eines Verkehrsunfalls
Wenn Sie Verursacher eines Unfalls sind, bringen Sie das Fahrzeug sofort zum Stehen, leisten Erste Hilfe, sichern die Straße ab und rufen dann die Polizei.

1. Rufen der Polizei
Fahrzeuge sollten möglichst so abgestellt werden, dass der nachfolgende Verkehr nicht behindert wird. Rufen Sie so schnell es geht die Polizei (Notruf 110). Falls es Verletzte gibt, bestellen Sie auch einen Krankenwagen und leisten Sie Erste Hilfe.
2. Inspektion des Unfallorts
Wenn die Polizei eingetroffen ist, untersucht sie zunächst den Unfallort. Verlassen Sie nicht den Unfallort, bis ein Polizeibeamter eintrifft (außer wenn Sie verletzt sind). Wenn Sie hierbei nachlässig sind, ist es möglich, dass Ihr Versicherungsschutz erlischt.
3. Gegenseitiger Kontaktaustausch
Teilen Sie dem anderen Unfallbeteiligten Ihre Anschrift, Namen und Kontaktdaten mit, und lassen Sie sich auch dessen Daten mitteilen.
4. Kontaktieren der Versicherung
Wenn Sie keine Mitteilung an die Versicherung machen, ist es möglich, dass Sie keine Zahlungen erhalten. Die Versicherungsgesellschaft gibt Tipps nach dem Unfall und übernimmt die Verhandlungen mit dem Geschädigten. Sie sollten deshalb mit dem Geschädigten mit Hilfe Ihrer Versicherung verhandeln.
(2) Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls

1. Gegenseitiger Kontaktaustausch
Notieren Sie sich die Anschrift, den Namen, die Telefonnummer und das Nummernschild des Unfallverursachers. Teilen Sie auch unbedingt Ihren eigenen Namen, Anschrift und Telefonnummer mit.
2. Rufen der Polizei
Rufen Sie unverzüglich die Polizei (Notruf 110). Um nach dem Unfall vom Verursacher bzw. von der Versicherung Entschädigungszahlungen zu erhalten, benötigen Sie die von der Polizei ausgestellte Verkehrsunfallbescheinigung (kôtsû jiko shômei).
3. Lassen Sie sich beim Arzt untersuchen und ein ärztliches Attest (shindansho) ausstellen
Dieses benötigen Sie, um vom Unfallverursacher oder von der Versicherung die Behandlungskosten ersetzt zu bekommen. Auch wenn Sie nur leicht verletzt sind, lassen Sie sich unter allen Umständen von einem Arzt untersuchen und sich ein ärztliches Attest ausstellen.
4. Ausstellen einer Arbeitsbescheinigung (shûrô shômeisho)
Wenn Sie so schwer verletzt sind, dass Sie nicht mehr arbeiten gehen können, lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung ausstellen. Für die Forderung einer Gehaltskompensation vom Unfallverursacher oder der Versicherung benötigen Sie eine vom Arbeitgeber ausgestellte Arbeitsbescheinigung.
* Wenn Sie durch einen Verkehrsunfall verletzt worden sind, bekommen Sie Entschädigungszahlungen von der gesetzlichen KFZ-Haftpflichtversicherung (jibaiseki hoken) oder der freiwilligen Versicherung (nin’i hoken) des Unfallverursachers.
* Bei Verkehrsunfällen während oder auf dem Weg zur Arbeit erhalten Sie Entschädigungszahlungen von der Arbeitsunfallversicherung (rôsai hoken).
(3) Gesetzliche KFZ-Haftpflichtversicherung (jidôsha songai baishô sekinin hoken)
Es gibt sowohl die gesetzliche Versicherung als auch die freiwillige Versicherung. In Japan sind alle Kraftfahrzeughalter gesetzlich verpflichtet, der KFZ-Haftpflichtversicherung (jidôsha songai baishô sekinin hoken) beizutreten. Wenn Sie in Japan ein Kraftfahrzeug erwerben oder eine Fahrzeugüberprüfung (shaken) durchführen lassen, treten Sie automatisch bei. Diese Versicherung tritt in Kraft, wenn Sie beim Führen eines Autos oder eines Motorrades eine Person (tödlich) verletzen. Die Entschädigungszahlung an den Unfallgeschädigten wird innerhalb der Deckungssumme gezahlt.
Bei manchen Unfällen sind hohe Entschädigungszahlungen zu entrichten, die die Deckungssumme der gesetzlichen KFZ-Haftpflichtversicherung überschreiten. Um genügend abgesichert zu sein ist es empfehlenswert, extra eine freiwillige Versicherung abzuschließen.
(4) Freiwillige Versicherung (nin’i hoken)
Die freiwillige Versicherung gilt für Bereiche, die von der gesetzlichen Versicherung nicht abgedeckt sind. Hierzu gehören Sachschäden (Unfälle, bei denen der Besitz von Dritten beschädigt wird usw.), Fahrzeugschäden (Diebstahl) und Personenschäden, bei denen die Unfallentschädigungsforderungen die Deckungssumme der gesetzlichen KFZ-Haftpflichtversicherung übersteigen.
Der freiwilligen Versicherung kann man über eine Privatversicherung beitreten.



CLAIR