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Verkehrsunfälle
(kôtsû jikô) |
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5-3 Schadenersatz und
Berechnungsweise
(1) Schadenersatz
Wenn Sie Opfer eines
Unfalls geworden sind, können Sie in vier verschiedenen
Bereichen Schadenersatz verlangen.
| ・ Arztkosten |
・ Gehaltskompensation |
| ・ Schmerzensgeld (isha
ryô) |
・ Entschädigung bei Tod oder bleibenden
Schäden (Einkommensverlustausgleich [isshitsu
rieki] und Schmerzensgeld) |
Passiert der Unfall
zwischen 8 Uhr und 17 Uhr, wird Gehaltskompensation
gezahlt, ansonsten Schmerzensgeld.
(2) Schadenersatz
und Berechnungsweise
Die Berechnungsweise
des Schadenersatzes ist bei der gesetzlichen
KFZ-Haftpflichtversicherung, bei der freiwilligen
Versicherung und bei der Anwaltskammer (bengoshi
kai) je unterschiedlich.
| gesetzliche
KFZ-Haftpflichtversicherung |
Die Deckungssumme von ärztlichen
Behandlungskosten während der Behandlung
beträgt 1,2 Millionen Yen. Bei bleibenden
Schäden wird je nach Behinderungsgrad eine
bestimmte Versicherungssumme ausgezahlt.
Wenn der Geschädigte keinen allzu großen
Schaden genommen hat, reicht die gesetzliche
KFZ-Haftpflichtversicherung aus. In vielen
Fällen geht die Versicherungssumme jedoch
zum Großteil für hohe Behandlungskosten weg
und reicht nicht mehr für Gehaltskompensation
und Schmerzensgeld. |
| Freiwillige Versicherung
(nin’i hoken) |
Die Deckungssumme variiert je nach Versicherung,
welcher der Schadensverursacher angehört. |
| Berechnungsweise
der Anwaltskammer |
Die folgende Berechnungsmethode wird
von der Anwaltskammer bei Zivilprozessen
angewendet.
Das „Verhältnis
der Fahrlässigkeit“ (kashitsu wariai)
gibt an, zu welchen Teilen die Schuld eines
Verkehrsunfalls beim Verursacher und beim
Geschädigten liegt. Dementsprechend ergibt
sich die Höhe des Schadenersatzbetrages. |
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