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zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEN05-3

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Verkehrsunfälle (kôtsû jikô)
5-3 Schadenersatz und Berechnungsweise
(1) Schadenersatz
Wenn Sie Opfer eines Unfalls geworden sind, können Sie in vier verschiedenen Bereichen Schadenersatz verlangen.
・ Arztkosten ・ Gehaltskompensation
・ Schmerzensgeld (isha ryô) ・ Entschädigung bei Tod oder bleibenden Schäden (Einkommensverlustausgleich [isshitsu rieki] und Schmerzensgeld)
Passiert der Unfall zwischen 8 Uhr und 17 Uhr, wird Gehaltskompensation gezahlt, ansonsten Schmerzensgeld.
(2) Schadenersatz und Berechnungsweise
Die Berechnungsweise des Schadenersatzes ist bei der gesetzlichen KFZ-Haftpflichtversicherung, bei der freiwilligen Versicherung und bei der Anwaltskammer (bengoshi kai) je unterschiedlich.

gesetzliche KFZ-Haftpflichtversicherung Die Deckungssumme von ärztlichen Behandlungskosten während der Behandlung beträgt 1,2 Millionen Yen. Bei bleibenden Schäden wird je nach Behinderungsgrad eine bestimmte Versicherungssumme ausgezahlt. Wenn der Geschädigte keinen allzu großen Schaden genommen hat, reicht die gesetzliche KFZ-Haftpflichtversicherung aus. In vielen Fällen geht die Versicherungssumme jedoch zum Großteil für hohe Behandlungskosten weg und reicht nicht mehr für Gehaltskompensation und Schmerzensgeld.
Freiwillige Versicherung (nin’i hoken) Die Deckungssumme variiert je nach Versicherung, welcher der Schadensverursacher angehört.
Berechnungsweise der Anwaltskammer Die folgende Berechnungsmethode wird von der Anwaltskammer bei Zivilprozessen angewendet.
Das „Verhältnis der Fahrlässigkeit“ (kashitsu wariai) gibt an, zu welchen Teilen die Schuld eines Verkehrsunfalls beim Verursacher und beim Geschädigten liegt. Dementsprechend ergibt sich die Höhe des Schadenersatzbetrages.



CLAIR