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Regeln,
Manieren und Gewohnheiten im Alltag |
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2-3 Regeln und Manieren
im Alltag: Halten von Haustieren
(1) Registrierung
von Hunden
Wenn Sie Hunde halten,
die älter sind als 91 Tage, müssen Sie diese
bei der Bezirksbehörde registrieren. Sie bekommen
dafür eine Hundemarke (Lizenz). Die Hundemarke
gilt für das gesamte Leben des Tieres, und
sollte deshalb möglichst am Halsband befestigt
werden. Sollte der Hund weglaufen, kann der
Finder so über das Rathaus oder ein Gesundheitsamt
mit großer Wahrscheinlichkeit den Besitzer
ausfindig machen.
Beim Ausführen des
Hundes hat der Besitzer den Hundekot von der
Straße zu entfernen. Nehmen Sie dafür beim
Gassi Gehen geeignete Utensilien mit. Wohnungen
und Apartments, in denen Haustiere gehalten
werden dürfen, sind in Japan selten. Bevor
Sie ein Haustier in Ihre Wohnung nehmen, sollten
Sie unbedingt beim Verwalter oder Hausbesitzer
in Erfahrung bringen, ob Haustierhaltung gestattet
ist. Wegen Bissgefahr etc. stellen freilaufende
Hunde eine Bedrohung für Ihre Mitmenschen dar.
Lassen Sie Ihren Hund unbedingt an der Leine.
(2) Tollwutimpfung
(kyôkenbyô yobô sesshu)
Hundehalter haben
die gesetzliche Pflicht, ab dem 91. Lebenstag
das Tier einmal jährlich gegen Tollwut impfen
zu lassen. Einmal pro Jahr werden Gruppenimpfungen
durchgeführt. Halter von registrierten Hunden
werden darüber benachrichtigt. Termine werden
auch im Gemeindeblatt bekannt gegeben. Sollte
es keine Gruppenimpfungen geben, kann die Impfung
auch beim Tierarzt gemacht werden lassen. Nach
der Impfung beim Tierarzt erhalten Sie eine
Impfbescheinigung (chûsha sumishô).
Mit dieser können Sie die Ausstellung einer
Bestätigungsmarke für die Tollwutimpfung (kyôkenbyô
jobô chûsha zumihyô) beantragen.
(3) Weggeben eines
Haustiers
Haustiere sind Teil
Ihrer Familie, und sollten bis zum Lebensende
mit Liebe gehalten werden. Wenn Sie durch diverse
Umstände Ihr Tier nicht mehr halten können,
versuchen Sie einen neuen Halter zu finden.
Wenn Sie trotz aller Versuche niemanden finden,
der sich zur Übernahme des Tieres bereiterklärt,
konsultieren Sie ein Gesundheitsamt (hokenjo)
über die weitere Verfahrensweise mit dem Tier.
Wenn Sie es beim Gesundheitsamt abgeben, wird
es in den meisten Fällen getötet.
(4) Tod eines Haustiers
Tote Katzen und Hunde
kann man über die Gemeinde in einem Krematorium
gebührenpflichtig verbrennen lassen. Mehr Informationen
erhalten Sie an Ihrer Bezirksbehörde.
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