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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEO02-3

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Regeln, Manieren und Gewohnheiten im Alltag
2-3 Regeln und Manieren im Alltag: Halten von Haustieren
(1) Registrierung von Hunden
Wenn Sie Hunde halten, die älter sind als 91 Tage, müssen Sie diese bei der Bezirksbehörde registrieren. Sie bekommen dafür eine Hundemarke (Lizenz). Die Hundemarke gilt für das gesamte Leben des Tieres, und sollte deshalb möglichst am Halsband befestigt werden. Sollte der Hund weglaufen, kann der Finder so über das Rathaus oder ein Gesundheitsamt mit großer Wahrscheinlichkeit den Besitzer ausfindig machen.
Beim Ausführen des Hundes hat der Besitzer den Hundekot von der Straße zu entfernen. Nehmen Sie dafür beim Gassi Gehen geeignete Utensilien mit. Wohnungen und Apartments, in denen Haustiere gehalten werden dürfen, sind in Japan selten. Bevor Sie ein Haustier in Ihre Wohnung nehmen, sollten Sie unbedingt beim Verwalter oder Hausbesitzer in Erfahrung bringen, ob Haustierhaltung gestattet ist. Wegen Bissgefahr etc. stellen freilaufende Hunde eine Bedrohung für Ihre Mitmenschen dar. Lassen Sie Ihren Hund unbedingt an der Leine.
(2) Tollwutimpfung (kyôkenbyô yobô sesshu)
Hundehalter haben die gesetzliche Pflicht, ab dem 91. Lebenstag das Tier einmal jährlich gegen Tollwut impfen zu lassen. Einmal pro Jahr werden Gruppenimpfungen durchgeführt. Halter von registrierten Hunden werden darüber benachrichtigt. Termine werden auch im Gemeindeblatt bekannt gegeben. Sollte es keine Gruppenimpfungen geben, kann die Impfung auch beim Tierarzt gemacht werden lassen. Nach der Impfung beim Tierarzt erhalten Sie eine Impfbescheinigung (chûsha sumishô). Mit dieser können Sie die Ausstellung einer Bestätigungsmarke für die Tollwutimpfung (kyôkenbyô jobô chûsha zumihyô) beantragen.
(3) Weggeben eines Haustiers
Haustiere sind Teil Ihrer Familie, und sollten bis zum Lebensende mit Liebe gehalten werden. Wenn Sie durch diverse Umstände Ihr Tier nicht mehr halten können, versuchen Sie einen neuen Halter zu finden. Wenn Sie trotz aller Versuche niemanden finden, der sich zur Übernahme des Tieres bereiterklärt, konsultieren Sie ein Gesundheitsamt (hokenjo) über die weitere Verfahrensweise mit dem Tier. Wenn Sie es beim Gesundheitsamt abgeben, wird es in den meisten Fällen getötet.
(4) Tod eines Haustiers
Tote Katzen und Hunde kann man über die Gemeinde in einem Krematorium gebührenpflichtig verbrennen lassen. Mehr Informationen erhalten Sie an Ihrer Bezirksbehörde.



CLAIR