
Bei akuter Erkrankung,
bei Feuer und Verkehrsunfällen, bei Verbrechen
wie z.B. Diebstahl und anderen Notfällen geraten
Sie nicht in Panik, bleiben Sie ruhig und machen
Sie einen Notruf. In diesem Kapitel finden
Sie Informationen zu Anlaufpunkten im Notfall
und Gegenmaßnahmen.
1-1 Notrufnummern bei
Notfällen, Feuer, Verkehrsunfällen und Verbrechen
(1) Notrufe
Es gibt Notruftelefone
für die im Folgenden genannten vier Notsituationen.
Die Notrufnummern sind durchgehend aktiv.
● Notrufe
Diese Rufnummern sind
ausschließlich für den Notfall bestimmt, bitte
nicht für Beratung und Informationen anrufen.
Transport durch den Krankenwagen ist kostenlos,
kann allerdings nicht genutzt werden bei leichten
Krankheiten oder Verletzungen, solange der
Betroffene noch mit Auto oder Taxi transportiert
werden kann.
(2) Notruf per Telefon
Die Notrufnummern
119 und 110 können von Festnetztelefonen, öffentlichen
Telefonen, Handys und PHS-Telefonen aus angerufen
werden.
Bei öffentlichen Telefonen
wird der Standort automatisch übermittelt,
auch wenn Sie keine Adresse angeben.
● Anruf von öffentlichen
Telefonen
Wenn
Sie den Notruf-Knopf von öffentlichen Telefonen
betätigen, benötigen Sie keine Münzen oder
Telefonkarte. Heben Sie den Hörer ab, drücken
Sie den roten Notruf-Knopf und wählen 119
oder 110.
|