
1-3 Nothilfe (kyûkyû)
1-4 Feuer (kaji)
(1) Wenn es brennt
Sollte es bei Ihnen
oder in Ihrer Umgebung zu einem Brand kommen,
machen Sie zunächst durch lautes Rufen (Kaji
da!) die Anwohner darauf aufmerksam. Wenn
sich die Flammen bereits bis zur Decke usw.
ausgebreitet haben und Sie den Brand nicht
von alleine löschen können, rufen Sie sofort
die Feuerwehr unter 119.
(2) Bescheinigung
für Katastrophenopfer (risai shômei)
Wenn aufgrund eines
Feuers Gebäude und Einrichtung Verbrennungsschäden
erlitten haben, benötigen Sie für Auszahlungen
der Feuerversicherung (kasai hoken),
Anträge auf Steuererleichterungen bzw. –befreiung
usw. eine Bescheinigung für Katastrophenopfer
(risai shômei). Eine solche Bescheinigung
kann nur ausgestellt werden, wenn die Feuerwehr
den Brand bestätigt und den Brandort untersucht.
Informieren Sie sich vor der Antragstellung
bei einem Feuerwehrrevier.
|