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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEP01-3・4

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Im Notfall
1-3 Nothilfe (kyûkyû)
1-4 Feuer (kaji)
(1) Wenn es brennt
Sollte es bei Ihnen oder in Ihrer Umgebung zu einem Brand kommen, machen Sie zunächst durch lautes Rufen (Kaji da!) die Anwohner darauf aufmerksam. Wenn sich die Flammen bereits bis zur Decke usw. ausgebreitet haben und Sie den Brand nicht von alleine löschen können, rufen Sie sofort die Feuerwehr unter 119.
(2) Bescheinigung für Katastrophenopfer (risai shômei)
Wenn aufgrund eines Feuers Gebäude und Einrichtung Verbrennungsschäden erlitten haben, benötigen Sie für Auszahlungen der Feuerversicherung (kasai hoken), Anträge auf Steuererleichterungen bzw. –befreiung usw. eine Bescheinigung für Katastrophenopfer (risai shômei). Eine solche Bescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn die Feuerwehr den Brand bestätigt und den Brandort untersucht. Informieren Sie sich vor der Antragstellung bei einem Feuerwehrrevier.



CLAIR