
1-5 Verkehrsunfälle
(kôtsû jiko)
(1) Als Geschädigter
Mehr Informationen
als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall finden
Sie unter N - Verkehr
(kôtsû) 5-1 (2) Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls.
(2) Als Verursacher
Mehr Informationen
als Verursacher eines Verkehrsunfalls finden
Sie unter N - Verkehr
(kôtsû) 5-1 (1) Bei Verursachen eines Verkehrsunfalls.
(3) Ausstellung einer
Verkehrsunfallbescheinigung (kôtsû jiko
shômeisho)
Zum Nachweis, dass
Sie einen Unfall hatten, können Sie sich vom
Verkehrssicherheitszentrum Japan (jidôsha
anzen unten sentâ) eine Verkehrsunfallbescheinigung
ausstellen lassen. Diese benötigen Sie u.a.
für die Beantragung von Versicherungsleistungen.
Antragsformulare bekommen Sie von der Polizei
direkt am Unfallort oder bei der nächsten Polizeiwache
(kôban) Ihres Wohnorts.
Die Ausstellung kann
vom Geschädigten, vom Verursacher, von Familienangehörigen
mit Anspruch auf Entschädigungszahlungen, vom
Arbeitgeber oder vom Empfänger von Versicherungsleistungen
etc. beantragt werden. Bitte beachten Sie,
dass nur für bei der Polizei gemeldete Unfälle
eine Bescheinigung ausgestellt werden kann.
1-6 Verbrechen
Wenn Sie Opfer von
Verbrechen geworden sind wie Handtaschendiebstahl
(hittakuri), Einbruch während Sie
außer Haus waren (aki su), Gewalttätigkeit
(bôkô), Verfolgung (sutôkâ)
oder Bedrohung durch Kriminelle, wenden Sie
sich umgehend an die nächste Polizeiwache (kôban)
oder das Polizeirevier (keisatsu sho).
Im Notfall wählen Sie 110.
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