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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEP01-5・6

1
Im Notfall
1-5 Verkehrsunfälle (kôtsû jiko)
(1) Als Geschädigter
Mehr Informationen als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall finden Sie unter N - Verkehr (kôtsû) 5-1 (2) Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls.
(2) Als Verursacher
Mehr Informationen als Verursacher eines Verkehrsunfalls finden Sie unter N - Verkehr (kôtsû) 5-1 (1) Bei Verursachen eines Verkehrsunfalls.
(3) Ausstellung einer Verkehrsunfallbescheinigung (kôtsû jiko shômeisho)
Zum Nachweis, dass Sie einen Unfall hatten, können Sie sich vom Verkehrssicherheitszentrum Japan (jidôsha anzen unten sentâ) eine Verkehrsunfallbescheinigung ausstellen lassen. Diese benötigen Sie u.a. für die Beantragung von Versicherungsleistungen. Antragsformulare bekommen Sie von der Polizei direkt am Unfallort oder bei der nächsten Polizeiwache (kôban) Ihres Wohnorts.
Die Ausstellung kann vom Geschädigten, vom Verursacher, von Familienangehörigen mit Anspruch auf Entschädigungszahlungen, vom Arbeitgeber oder vom Empfänger von Versicherungsleistungen etc. beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass nur für bei der Polizei gemeldete Unfälle eine Bescheinigung ausgestellt werden kann.
1-6 Verbrechen
Wenn Sie Opfer von Verbrechen geworden sind wie Handtaschendiebstahl (hittakuri), Einbruch während Sie außer Haus waren (aki su), Gewalttätigkeit (bôkô), Verfolgung (sutôkâ) oder Bedrohung durch Kriminelle, wenden Sie sich umgehend an die nächste Polizeiwache (kôban) oder das Polizeirevier (keisatsu sho). Im Notfall wählen Sie 110.

CLAIR