
1-7 Sonstige Notfälle
(Verlust usw.)
(1) Verlust des Reisepasses
Wenn Sie Ihren Reisepass
verloren haben, lassen Sie sich unverzüglich
bei der nächsten Polizeiwache eine Bescheinigung
der Verlustanzeige (ishitsu todoke shômeisho)
ausstellen. Begeben Sie sich daraufhin zur
japanischen Auslandsvertretung Ihres Landes.
Hier benötigen Sie die Nummer, die auf der
Verlustanzeige steht. Schreiben Sie sich diese
Nummer auf oder bringen Sie eine Kopie der
Verlustanzeige mit.
(2) Verlust des Ausländerregistrierungsausweises
Ihr Ausländerregistrierungsausweis
enthält persönliche Informationen, bei Verlust
besteht also Missbrauchgefahr. Gehen Sie so
schnell als nur irgend möglich zur nächsten
Polizeiwache ( kôban) oder zum Polizeirevier
( keisatsu sho) und geben eine Verlustanzeige
auf. Beantragen Sie die Neuausstellung des
Ausweises innerhalb von 14 Tagen bei der Bezirksbehörde
Ihres Wohnorts.
Auch bei Beschädigung
Ihres Ausländerregistrierungsausweises muss
dieser neu angefertigt werden. Bringen Sie
den beschädigten Ausweis zur Bezirksbehörde
und lassen Sie sich einen Neuen ausstellen.
(mehr dazu unter B
- Ausländerregistrierung (gaikokujin tôroku)
5-1 Antrag auf Neuausstellung des Ausländerregistrierungsausweises).
(3) Verlust von Geldkarte
o.ä.
Wenn Sie Ihre Geldkarte
oder ähnliches verloren haben, lassen Sie sich
baldigst bei der nächsten Polizeiwache eine
Bescheinigung der Verlustanzeige (ishitsu
todoke shômeisho) ausstellen. Melden Sie
den Verlust auch Ihrer Bank oder Kreditkartenfirma,
und lassen Sie die Karte sperren.
(4) Fundsachen, Verlorenes,
Vergessenes
Fragen Sie bei der
nächsten Polizeiwache (kôban) oder
dem Polizeirevier (keisatsu sho) um
Rat. Sollten Sie in einem öffentlichen Verkehrsmittel
wie Zug oder Bus etwas verloren haben, wenden
Sie sich direkt an einen Bahnangestellten,
das Fahrpersonal oder kontaktieren Sie die
Geschäftsstelle des jeweiligen Unternehmens.
Wenn Fundsachen in
einer Polizeiwache (kôban) oder einem
Polizeirevier (keisatsu sho) abgegeben
werden, wird diese Information bei allen Polizeirevieren
gespeichert. Holt der Besitzer die Fundsache
nicht innerhalb von sechs Monaten und zwei
Wochen ab, geht sie über in den Besitz des
Finders. Wenn Sie etwas verloren haben, melden
Sie dies möglichst umgehend bei einem Polizeirevier
oder einer Wache.
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