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Notwendigen Informationen 
zum Aufenthalt in Japan
Einleitung Redakteure
DEP01-7

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Im Notfall
1-7 Sonstige Notfälle (Verlust usw.)
(1) Verlust des Reisepasses
Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben, lassen Sie sich unverzüglich bei der nächsten Polizeiwache eine Bescheinigung der Verlustanzeige (ishitsu todoke shômeisho) ausstellen. Begeben Sie sich daraufhin zur japanischen Auslandsvertretung Ihres Landes. Hier benötigen Sie die Nummer, die auf der Verlustanzeige steht. Schreiben Sie sich diese Nummer auf oder bringen Sie eine Kopie der Verlustanzeige mit.
(2) Verlust des Ausländerregistrierungsausweises
Ihr Ausländerregistrierungsausweis enthält persönliche Informationen, bei Verlust besteht also Missbrauchgefahr. Gehen Sie so schnell als nur irgend möglich zur nächsten Polizeiwache (kôban) oder zum Polizeirevier (keisatsu sho) und geben eine Verlustanzeige auf. Beantragen Sie die Neuausstellung des Ausweises innerhalb von 14 Tagen bei der Bezirksbehörde Ihres Wohnorts.
Auch bei Beschädigung Ihres Ausländerregistrierungsausweises muss dieser neu angefertigt werden. Bringen Sie den beschädigten Ausweis zur Bezirksbehörde und lassen Sie sich einen Neuen ausstellen. (mehr dazu unter B - Ausländerregistrierung (gaikokujin tôroku) 5-1 Antrag auf Neuausstellung des Ausländerregistrierungsausweises).
(3) Verlust von Geldkarte o.ä.
Wenn Sie Ihre Geldkarte oder ähnliches verloren haben, lassen Sie sich baldigst bei der nächsten Polizeiwache eine Bescheinigung der Verlustanzeige (ishitsu todoke shômeisho) ausstellen. Melden Sie den Verlust auch Ihrer Bank oder Kreditkartenfirma, und lassen Sie die Karte sperren.
(4) Fundsachen, Verlorenes, Vergessenes
Fragen Sie bei der nächsten Polizeiwache (kôban) oder dem Polizeirevier (keisatsu sho) um Rat. Sollten Sie in einem öffentlichen Verkehrsmittel wie Zug oder Bus etwas verloren haben, wenden Sie sich direkt an einen Bahnangestellten, das Fahrpersonal oder kontaktieren Sie die Geschäftsstelle des jeweiligen Unternehmens.
Wenn Fundsachen in einer Polizeiwache (kôban) oder einem Polizeirevier (keisatsu sho) abgegeben werden, wird diese Information bei allen Polizeirevieren gespeichert. Holt der Besitzer die Fundsache nicht innerhalb von sechs Monaten und zwei Wochen ab, geht sie über in den Besitz des Finders. Wenn Sie etwas verloren haben, melden Sie dies möglichst umgehend bei einem Polizeirevier oder einer Wache.



CLAIR