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Einleitung Redakteure
DEP02-6

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Naturkatastrophen
2-6 Informationsverbreitung im Notfall
Um Unwetterkatastrophen vorzubeugen, sollte man immer die Warnungen, Alarme und Wettervorhersagen des Wetteramtes gut verfolgen. Diese Informationen werden den ganzen Tag lang über Fernsehen, Radio und Internet verbreitet, es ist ratsam, immer auf dem aktuellsten Stand zu sein.
Bei Taifunen und starkem Niederschlag wird man durch den Wetterbericht in Radio und Fernsehen über die Gefahrenzonen informiert.
(1) Warnungen (chûi hô) und Alarme (keihô) in Radio und Fernsehen
Bei Befürchtung von Schäden wird eine Warnung durchgegeben; werden schwere Schäden erwarten, wird Alarm gegeben. Ein Alarm bedeutet also eine äußerst bedrohliche Lage, doch auch Warnungen müssen sehr ernst genommen werden. Verfolgen Sie jederzeit die Wettervorhersagen in Radio und Fernsehen, und bereiten Sie sich auf das Eintreffen einer Naturkatastrophe vor.
● Alarme (keihô)
Wolkenbruchalarm (ôame keihô) Wird durchgegeben, wenn durch schwere Niederschläge schwere Schäden befürchtet werden müssen, wie beispielsweise schwere Überschwemmungen und Erdrutsche.
Hochwasseralarm (kôzui keihô) Bei drohenden schweren Schäden verursacht durch Flüsse, die über ihre Ufer treten aufgrund von starkem Regen, Dauerregen, Schneeschmelze usw. Beispiele sind Hochwasser und Überflutungen von Flüssen und Hochwasserschäden durch Beschädigung oder Brechen von Dämmen. Wenn es sich um Bedrohung durch einen bestimmten Fluss handelt, wird Flusshochwasseralarm gegeben.
Alarm bei starkem Schneefall (ôyuki keihô) Durchsage, wenn schwere Schäden durch starken Schneefall zu befürchten sind.
Orkanalarm (bôfû keihô) Durchsage, wenn schwere Schäden durch einen Orkan zu befürchten sind.
Schneesturmalarm (bôfûsetsu keihô) Durchsage, wenn schwere Schäden durch einen mit Schneefall einhergehenden Orkan zu befürchten sind. Hierbei ist besonders Vorsicht geboten, wenn zusammen mit „schweren Orkanschäden“ auch „große Gefährdung durch Sichtbehinderungen wegen Schneefall usw.“ durchgesagt wird. Hat nicht die Bedeutung von „starkem Schneefall + Orkan“; wenn schwere Schäden durch starken Schneefall zu erwarten sind, wird der „Alarm bei starkem Schneefall“ durchgegeben.
Alarm bei hohen Wellen (harô keihô) Durchsage, wenn schwere Schäden durch hohe Wellen zu befürchten sind, jedoch nicht durch Erdbeben verursachte Tsunami-Wellen.
Sturmflut-Alarm (takashio keihô) Durchsage, wenn schwere Schäden durch stark steigenden Meeresspiegel in Folge eines Taifuns oder niedrigen Luftdrucks zu befürchten sind.

● Warnungen (chûi hô)
Wolkenbruchwarnung (ôame chûi hô) Wird durchgegeben, wenn Schäden durch schwere Niederschläge befürchtet werden müssen, wie beispielsweise schwere Überschwemmungen und Erdrutsche. Wenn die Erdrutschgefahr nach Nachlassen der Regenfälle etc. noch immer anhält, werden die Warnungsdurchsagen fortgesetzt.
Hochwasserwarnung (kôzui chûi hô) Bei drohenden Schäden verursacht durch Flüsse, die über ihre Ufer treten aufgrund von starkem Regen, Dauerregen, Schneeschmelze usw. Beispiele sind Hochwasser und Überflutungen von Flüssen und Hochwasserschäden durch Beschädigung oder Brechen von Dämmen. Wenn es sich um Bedrohung durch einen bestimmten Fluss handelt, wird Flusshochwasserwarnung gegeben.
Warnung bei starkem Schneefall (ôyuki chûi hô) Durchsage, wenn Schäden durch starken Schneefall zu befürchten sind.
Sturmwarnung (kyofû chûi hô) Durchsage, wenn Schäden durch einen Sturm zu befürchten sind.
Schneesturmwarnung (bôfûsetsu chûi hô) Durchsage, wenn Schäden durch einen mit Schneefall einhergehenden Sturm zu befürchten sind. Hierbei ist besonders Vorsicht geboten, wenn zusammen mit „Sturmschäden“ auch „Gefährdung durch Sichtbehinderungen wegen Schneefall usw.“ durchgesagt wird. Hat nicht die Bedeutung von „starkem Schneefall + Sturm“; wenn Schäden durch starken Schneefall zu erwarten sind, wird „Warnung bei starkem Schneefall“ durchgegeben.
Warnung bei hohen Wellen (harô chûi hô) Durchsage, wenn Schäden durch hohe Wellen zu befürchten sind, jedoch nicht durch Erdbeben verursachte Tsunami-Wellen.
Sturmflut-Warnung (takashio chûi hô) Durchsage, wenn Schäden durch stark steigenden Meeresspiegel in Folge eines Taifuns oder niedrigen Luftdrucks zu befürchten sind.
Warnung bei dichtem Nebel (nômu chûi hô) Durchsage, wenn Schäden durch dichten Nebel zu befürchten sind, wie ernsthafte Verkehrsstörungen.
Warnung vor Blitzeinschlag (kaminari chûi hô) Durchsage, wenn Schäden durch Blitzeinschlag zu befürchten sind. Weiterhin können Warnungen vor Hagel und Windböen, die oft unter Gewitterwolken entstehen, hinzugefügt werden.
Lawinenwarnung (nadare chûi hô) Durchsage, wenn Schäden durch Lawinen zu befürchten sind.
Warnung bei Schneeschmelze (yûsetsu chûi hô) Durchsage, wenn Schäden durch schmelzenden Schnee zu befürchten sind.
(2) Informationen bei der Bezirksbehörde
Nach Eintreten oder bei Befürchtung von Sturm- und Hochwasserschäden, Erdbeben usw. geben viele Gemeinden über Außenlautsprecher etc. Informationen betreffs der Lage des Katastrophenzustandes, Evakuierungsaufrufe usw. durch. Beachten Sie deshalb neben Radio und Fernsehen auch die Katastrophenmeldungen Ihrer Bezirksbehörde.



CLAIR